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Grundsteuer - Verständnisfrage zur Angabe der Nutzfläche

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    Grundsteuer - Verständnisfrage zur Angabe der Nutzfläche

    Hallo zusammen,

    ich habe wahrscheinlich eine sehr einfache Frage und sie wird wohl nur durch mein "Overthinking" für mich zu kompliziert:

    Soweit ich es verstanden habe, inkludiert die Nutzfläche auch die Wohnfläche. Angenommen, die Wohnfläche beträgt 100qm und die Garage/Gartenhäuschen liegen unter den angabepflichtigen Größen und auch sonst gibt es keine weitere als Nutzfläche zu deklarierenden Räumlichkeiten: muss ich nun auch bei der Nutzfläche im Elsterformular 100qm eingeben? Denn Nutzfläche wäre in diesem Beispiel gleich Wohnfläche? Oder muss ich das Nutzflächenfeld leer lassen bzw. 0 eintragen?

    Danke für eure Hilfe.

    VG
    projectD
    Zuletzt geändert von projectD; 05.07.2022, 12:07.

    #2
    Oder muss ich das Nutzflächenfeld leer lassen bzw. 0 eintragen?
    Das dürfte richtig sein, es hängt aber auch vom Bundesland ab, was man da angeben muss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort! Bundesland wäre Bayern. Aber sieht ja dann so aus, als ob ich's intuitiv richtig gemacht hätte. Im Video, welches die Papier/PDF-Formulare behandelt, ist es nämlich auch so dargestellt. War nur nicht sicher, ob es dann auch für das Elster-Formular so gilt. Man weiß ja nie ...

      Kommentar


        #4
        Bundesland wäre Bayern
        In Bayern muss man bei Garagen, die zu einer Wohnnutzung gehören, 0 m² eintragen, wenn die Nutzfläche unter 50 m² liegt. Liegt sie über 50 m²,

        muss man nur die m² über 50 eintragen. Für andere Nebengebäude (Gartenschuppen etc.) gilt eine Freigrenze von 30 m², immer vorausgesetzt, es

        handelt sich nicht um eine gewerbliche Nutzung. Meiner Meinung nach wäre es besser gewesen, man hätte die tatsächlichen Nutzflächen abgefragt-
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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