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Informationen zur Grundsteuerreform _ Feststellungserklärung

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    Informationen zur Grundsteuerreform _ Feststellungserklärung

    Hallo zusammen
    Ab 1. Juli sollte ich in -Mein Elster- Informationen zur Grundsteuerreform eine Feststellungserklärung erstellen.
    Wie läuft das ab und wo finde ich dieses Formular in mein Elster ?
    Würde mich über eine Hilfestellung freuen

    #2
    Die Formulare sind Unter Grundsteuer zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Info
      Für Laien sind doch manche Eingabepunkte etwas schwierig bis es geklappt hat.

      Nun aber zu meiner weiteren Frage:

      Grundstück in BW mit Wohnhaus und Gartenbereich.
      Dabei wird der Gartenbereich "Grünzone" was den Bodenrichtwert betrifft als Wiesenfläche definiert mit 2€/m²
      Dieser Gartenbereich wird im Bebauungsplan explizit ausgewiesen.

      Wie kann ich nun dieses eine Grundstück (G) mit der Grundbuchnummer xyz in zwei Teile aufteilen was den Bodenrichtwert betrifft.
      Also Fläche des Grundstücks (G) 500m² mit 270€ Bodenrichtwert und
      Grundstück (G) 600m² mit 2€ Bodenrichwert
      eintragen

      Gruß

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        #4
        Meiner Meinung nach musst du schon das Flurstück im Hauptvordruck zerlegen und für einen Teil erste Fläche (Schlüsselwert: 1) und

        für den anderen zweite Fläche (... ) auswählen. Ich habe es selbst noch nicht ausprobiert, eine Rückmeldung wäre hilfreich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo zusammen
          Charlie24 es ist genau so wie du es vorgeschlagen hast.
          Im Hauptvordruck das Grundstück in zwei Flächen aufteilen, sprich mit Schlüsselwert 1 und Schlüsselwert 2 das Grund mit den gleichen Grundbucheintragungen erstellen mit der einzigen Änderung, dass man bei Schlüsselwert 1 = Gesamtfläche minus der Wiesenfläche, also G-g2 = Baugrundstücksteil
          und bei Schlüsselwert 2 = Gesamtfläche minus der bebaubaren Fläche, also G-g1 = Wiesengrundstückswert
          an gibt.

          In der Anlage Grundstück dann beide Bodenrichtwerte eintragen
          Angaben zum Grund und Boden
          3 Fläche in m² zum Beispiel 500
          3 Bodenrichtwert je m² zum Beispiel 100,00
          und noch einmal
          3 Fläche ................................1000
          3 Bodenrichtwert ....................2,00

          Hoffe habe es nicht zu kompliziert beschrieben.

          Viele Grüße

          Kommentar


            #6
            Inzwischen haben wir allerdings herausgefunden, dass es in diesem Fall auch ohne Zerlegung im Hauptvordruck gehen müsste

            und zwar über die Auswahl Beiden Flächen (Schlüsselwert: 3). In der Anlage Grundstück bleibt es bei der Aufteilung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Gut das es eine zweite Möglichkeit gibt. Kann dieses Formular leider ja nicht mehr testen, da mein Fall ja übermittelt wurde.
              Auch der Fall von meiner Tochter mit der Aufteilung in Schüsselwert 1 und 2 ist ohne Fehlermeldung abgeschlossen und gestern Abend um ca 21 Uhr versendet worden.
              In dieser Zeit ist wohl der Server in Bayern nicht überlastet.

              Bekommt man nun erst 2025 eine Nachricht, dass alles geprüft wurde und z.B. der Bodenwert richtig eingetragen wurde. Oder läuft das nun ab?

              Eine grundsätzliche Frage zu "mein Elster".
              Wir sind nun schon ziemlich alt und ob ich in 2025 noch in der Lage bin alles online zu erledigen. Können wir zum Beispiel unserer Tochter die Vollmacht über Steuerangelegenheiten geben und dieses der Steuerverwaltung mitteilen, so dass unsere Tochter zusätzlich zu unseren Logindaten eigene Logindaten erhält und wahlweise für uns die Erklärungen bis auf Widerruf erstellen und versenden kann? Einen Steuerberater wollen wir dafür nicht beauftragen.

              Würde mich über eine Hilfestellung freuen.

              Grüße

              Kommentar


                #8
                Natürlich bekommst Du irgendwann Deinen (Papier)bescheid wie sonst auch. wann das sein wird, hängt von diversen dingen ab, kann theoretisch auch schon dieses Jahr sein.

                Das Elsterzertifikat weist den Datenübermittler aus. Ob der identisch ist mit dem Abgabepflichtigen, ist schnuppe. Deine Tochter kann also problemlos -da nahe Angehörige- unter ihrem Mein Elster-Account Eure Steuererklärungen erstellen und übermitteln. Eine Vollmacht ist nicht nötig. Wenn Du es ganz genau machen willst, bestätigst Du Deiner Tochter schriftlich, dass die Erklärung, die sie für Euch übermitteln will, so in Ordnung ist.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Hallo zusammen,
                  nun habe ich vom FA den Grundsteuermessbescheid erhalten und bin gleich fast vom Stuhl gefallen.
                  Der bisherige Messbetrag liegt bei 46,79€
                  Der neue Messbetrag bei 140,32€
                  Ich hatte alles so wie oben beschrieben ausgefüllt.

                  Als Erläuterung schreibt das FA:
                  Hinsichtlich des Bodenrichtwertes wurde von Ihrer Erklärung abgewichen. Es wurde der vom Gutachterausschuss auf den Hauptfeststellungszeitpunkt festgelegte Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der betreffenden Bodenrichtwertzone zugrunde gelegt.

                  Fakt ist, dass die Gemeinde vor Jahren den Bebauungsplan für diese Zone offiziell geändert hatte. Damit die Gemeinde ökologisch wichtige grüne Zonen erhält, hat sie zum Beispiel bei unserem Grundstück einfach die Hälfte als Grünfläche definiert. Diese wird laut Bebauungsplan als "Wiesenanteil" mit einem Verkehrswert von 2€/m² festgelegt.
                  (Bauland liegt in Baden Württemberg)

                  Wie kann ich nun gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und wie sollte man diesen formulieren.

                  Viele Grüße

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                    #10
                    Wie kann ich nun gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und wie sollte man diesen formulieren.
                    Einspruch kannst du natürlich einlegen, aber mit der Frage nach der Begründung bist du hier falsch. Erstens können wir zu konkreten Bodenrichtwerten

                    nichts sagen, zweitens ist Steuerberatung hier nicht erlaubt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Danke, ist mir schon klar.

                      Ich werde am Montag zuerst im Rathaus vorsprechen, wie es kommen kann, dass auf der einen Seite im Bebauungsplan genau beschrieben ist, welche Grundstücksteile als "Wiesengrundstück" festgelegt wurde und auf der anderen Seite entweder bewusst oder unbewusst dieses beim Bodenrichtwert bisher nicht berücksichtig wurde.
                      Mit deren Antwort werde ich das FA um Klärung usw. bitten.

                      Vielleicht kommt dieser Fall auch bei anderen Usern vor und hier wäre es dann von Vorteil vorab nochmals alles abzuklären bevor ein Bescheid erstellt wird.

                      Ich werde berichten

                      VG

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                        #12
                        Zitat von dadadada Beitrag anzeigen
                        Danke, ist mir schon klar.

                        Ich werde am Montag zuerst im Rathaus vorsprechen, wie es kommen kann, ...
                        Mit deren Antwort werde ich das FA um Klärung usw. bitten.
                        Ich hoffe, es ist wirklich klar, dass weder Vorsprechen im Rathaus noch ein Fragen des FA um Klärung das fristgerechte Einlegen des Rechtsmittels ersetzt. Letzteres natürlich mit möglichst guter Begründung, denn danach kommt das Finanzgericht mit entsprechendem Kostenrisiko.

                        ​​​​​

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