Grundsteuer NRW Tiefgaragenstellplatz ??

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  • hge
    Neuer Benutzer
    • 30.01.2006
    • 29

    #1

    Grundsteuer NRW Tiefgaragenstellplatz ??

    Ich besitze einen separaten Tiefgaragenstellplatz in einer Wohnanlage.
    Elster lehnt alle auswählbaren Grundstücksarten ab (Konflikt).. Die einzige Art des Grundstückes, die vielleicht sinngemäß zutreffen würde, wäre laut Hilfe das "Nichtwohngrundstück".
    Das ist aber seltsamerweise nicht auswählbar. Dieser Punkt wird erst gar nicht angezeigt.

    Weiß jemand Rat?

    Danke

    HGE
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    In Sachsen trägt man da Sonstiges bebautes Grundstück und später Einfachgaragen/Mehrfachgragen ein bzw. clickt das an.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45931

      #3
      Wenn du dort auch eine Eigentumswohnung hättest, könnte man den Stellplatz der Wohnung zuordnen, sonst siehe @Kloebi.

      Sachsen und NRW sind identische Formulare
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • hge
        Neuer Benutzer
        • 30.01.2006
        • 29

        #4
        Danke an Charlie und Kloebi....

        Ich habe es so gemacht wie Kloebi beschrieben.. jetzt geht es ohne Fehler durch.

        Ich habe dort auch eine Wohnung mit zugeordnetem Garagenplatz. Das hatte ich ohne Probleme auf Anhieb hingekriegt.

        Tolles Forum hier... nochmals Danke!

        Kommentar

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