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Grundstücksdaten - Nenner

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    Grundstücksdaten - Nenner

    Hallo, mein Grundstücksdaten haben keinen Nenner. Das tolle Formular lässt aber kein Auslassen zu. Kann ja schließlich nicht irgend eine Zahl eingeben (0 oder - wird abgelehnt). Die Programmierlogik sollte sowas aber berücksichtigen.

    #2
    Welches Bundesland?

    Meiner Meinung nach sollte Leerlassen möglich sein. Also keine Null, kein Strich, kein Leerzeichen etc.

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      #3
      Meiner Meinung nach sollte Leerlassen möglich sein.
      In den Formularen, die ich bisher getestet habe, muss bei der Flurstücksnummer kein Nenner eingegeben werden. Das Feld bleibt leer.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        das mit dem Nenner leer lassen funktioniert doch. Gerade nochmal geschaut. Bleibt bloss für mich die Frage bzgl. der Angaben zum Anteil mit Angabe Zähler/Nenner. Der Eintrag im Grundbuch bezieht sich auf Eheleute. Das wäre ja die Hälfte Ich, Hälfte meine Frau. 0,5 geht nicht.Oder habe ich einen Denkfehler? Einer einen Tipp. In der Hilfe habe ich nix gefunden.

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          #5
          Die Eigentumsverhältnisse bei Ehegatten sind in Zeile 51 des Hauptvordrucks anzugeben, da ist der Zähler 1 und der Nenner 2 zutreffend.

          Zeile 11 des Hauptvordrucks bezieht sich auf den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Bei Wohnungseigentum wäre dort der Miteigentumsanteil

          einzutragen, bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 korrekt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von TomiB Beitrag anzeigen
            das mit dem Nenner leer lassen funktioniert doch. Gerade nochmal geschaut. Bleibt bloss für mich die Frage bzgl. der Angaben zum Anteil mit Angabe Zähler/Nenner. Der Eintrag im Grundbuch bezieht sich auf Eheleute. Das wäre ja die Hälfte Ich, Hälfte meine Frau. 0,5 geht nicht.Oder habe ich einen Denkfehler? Einer einen Tipp. In der Hilfe habe ich nix gefunden.
            Wie Charlie24 beschreibt kannst du dass selbst Eintragen. Ich habe in Feld 51 bei mir 1/2 und meiner Frau 1/2 eingetragen. Es ging aber auch 50/100 oder 123/246.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die Eigentumsverhältnisse bei Ehegatten sind in Zeile 51 des Hauptvordrucks anzugeben, da ist der Zähler 1 und der Nenner 2 zutreffend.

              Zeile 11 des Hauptvordrucks bezieht sich auf den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Bei Wohnungseigentum wäre dort der Miteigentumsanteil

              einzutragen, bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 korrekt.
              Danke für die Hilfe

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                #8
                Zitat von ee1979 Beitrag anzeigen

                Wie Charlie24 beschreibt kannst du dass selbst Eintragen. Ich habe in Feld 51 bei mir 1/2 und meiner Frau 1/2 eingetragen. Es ging aber auch 50/100 oder 123/246.
                Also bei mir (Sachsen-Anhalt) gehen nur ganze Zahlen. Danke für die Unterstützung. Nehme dann die Charlie24 Angaben.

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                  #9
                  ee1979 meinte ja mit 1/2 ebenfalls Zähler 1 und Nenner 2.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    ee1979 meinte ja mit 1/2 ebenfalls Zähler 1 und Nenner 2.
                    Ach so, na dann ist ja alles gut

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