Hallo, mein Grundstücksdaten haben keinen Nenner. Das tolle Formular lässt aber kein Auslassen zu. Kann ja schließlich nicht irgend eine Zahl eingeben (0 oder - wird abgelehnt). Die Programmierlogik sollte sowas aber berücksichtigen.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundstücksdaten - Nenner
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 In den Formularen, die ich bisher getestet habe, muss bei der Flurstücksnummer kein Nenner eingegeben werden. Das Feld bleibt leer.Meiner Meinung nach sollte Leerlassen möglich sein.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 das mit dem Nenner leer lassen funktioniert doch. Gerade nochmal geschaut. Bleibt bloss für mich die Frage bzgl. der Angaben zum Anteil mit Angabe Zähler/Nenner. Der Eintrag im Grundbuch bezieht sich auf Eheleute. Das wäre ja die Hälfte Ich, Hälfte meine Frau. 0,5 geht nicht.Oder habe ich einen Denkfehler? Einer einen Tipp. In der Hilfe habe ich nix gefunden.
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 Die Eigentumsverhältnisse bei Ehegatten sind in Zeile 51 des Hauptvordrucks anzugeben, da ist der Zähler 1 und der Nenner 2 zutreffend.
 
 Zeile 11 des Hauptvordrucks bezieht sich auf den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Bei Wohnungseigentum wäre dort der Miteigentumsanteil
 
 einzutragen, bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 korrekt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Wie Charlie24 beschreibt kannst du dass selbst Eintragen. Ich habe in Feld 51 bei mir 1/2 und meiner Frau 1/2 eingetragen. Es ging aber auch 50/100 oder 123/246.Zitat von TomiB Beitrag anzeigendas mit dem Nenner leer lassen funktioniert doch. Gerade nochmal geschaut. Bleibt bloss für mich die Frage bzgl. der Angaben zum Anteil mit Angabe Zähler/Nenner. Der Eintrag im Grundbuch bezieht sich auf Eheleute. Das wäre ja die Hälfte Ich, Hälfte meine Frau. 0,5 geht nicht.Oder habe ich einen Denkfehler? Einer einen Tipp. In der Hilfe habe ich nix gefunden.
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 Danke für die HilfeZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Eigentumsverhältnisse bei Ehegatten sind in Zeile 51 des Hauptvordrucks anzugeben, da ist der Zähler 1 und der Nenner 2 zutreffend.
 
 Zeile 11 des Hauptvordrucks bezieht sich auf den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit. Bei Wohnungseigentum wäre dort der Miteigentumsanteil
 
 einzutragen, bei einem Einfamilienhaus ist 1 und 1 korrekt.
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 Also bei mir (Sachsen-Anhalt) gehen nur ganze Zahlen. Danke für die Unterstützung. Nehme dann die Charlie24 Angaben.Zitat von ee1979 Beitrag anzeigen
 Wie Charlie24 beschreibt kannst du dass selbst Eintragen. Ich habe in Feld 51 bei mir 1/2 und meiner Frau 1/2 eingetragen. Es ging aber auch 50/100 oder 123/246.
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 ee1979 meinte ja mit 1/2 ebenfalls Zähler 1 und Nenner 2.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Ach so, na dann ist ja alles gutZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenee1979 meinte ja mit 1/2 ebenfalls Zähler 1 und Nenner 2.
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