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Angaben zur Grundstücksart bei Reihenhaus

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    Angaben zur Grundstücksart bei Reihenhaus

    Moin!
    Kann mir bitte jmd weiterhelfen?
    Was gebe ich zur Grundstücksart beim Besitz eines Reihenhauses ein? (Einfamilienhaus, Zwei- ?)
    Es sind drei Parteien, mit separatem Eingang, keine gemeisame Nutzung des Grundstücks o ä
    Danke im Voraus!
    VG, SaNata.

    #2
    An für sich ist das easy, oder ist da noch eine Besonderheit, die Du nicht gesagt hast ?

    Üblicherweise sind das doch drei Grundstücke mit unterschiedlichen Hausnummern (Musterstraße 470, Musterstraße 470a und Musterstraße 470b), die auch drei verschiedene Eigentümer(gemeinschaften) haben und bisher auch Jeder einen eigenen Grundsteuerbescheid. Wenn das auch bei Dir so ist, dann hast Du ein Haus mit einer Wohnung drinnen, also logischerweise Einfamilienhaus.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      also logischerweise Einfamilienhaus.
      Vielen lieben Dank!

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        #4
        Manchmal sind Reihenhäuser auch Wohneigentum.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Richtig, aber deswegen habe ich ja auch geschrieben "wenn das so ist".
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Ich hatte auch diese Frage, die ja hiermit beantwortet ist.
            Offensichtlich ist es hier unrelevant, dass das RH-Mittelhaus vermietet ist.

            Irritierend finde ich, dass in der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (BBW 2, Rheinland-Pfalz) auch die Grundstücksart Reihenmittelhaus auswählbar ist.

            Meine eigene Frage zielt nun auf die Bewertung hin:
            • in den Erläuterungen für BBW 2 steht, dass für EFH KEINE Angaben zum Ertragswert zu machen sind.
            • In § 76 BewG, Absatz 1 steht, dass EFH im Ertragswertverfahren bewertet werden.
              Das Letztere habe ich z.B. auch bei Haufe.de gelesen.
            • Im Grundsteuerbescheid wendet das Finanzamt das Ertragswertverfahren an.
            Ich recherchiere schon lange und komme hier auf keine eindeutige Antwort :-(

            Kennt sich jemand damit aus?
            Zuletzt geändert von ABMarsch; 25.03.2023, 15:30.

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              #7
              Irritierend finde ich, dass in der Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (BBW 2, Rheinland-Pfalz) auch die Grundstücksart Reihenmittelhaus auswählbar ist.
              Dein Formular kenne ich nicht. In Mein ELSTER kannst du einem Reihenhaus entweder die Grundstücksart Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum

              auswählen. Beide Grundstücksarten werden zum Ertragswert bewertet. § 76 BewG ist für die Neubewertung ab 2022 bzw. 2025 nicht mehr einschlägig.

              Formulare für die bisherige Einheitsbewertung stehen in Mein ELSTER nicht zur Verfügung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke für die schnelle Antwort, Charlie24.

                Ertragswert macht aus meiner Sicht auch am Meisten Sinn.

                ps: obwohl ich immer versuche sorgfältig und gut meine Frage zu beschreiben, habe ich hier vergessen,
                dass es sich um das Bewertungsjahr 2021 handelt :-(
                Was im Ergebnis aber nichts ändert....

                Also nochmals Danke und dann kann ich nun weitermachen!

                Kommentar


                  #9
                  Kann es sein, dass du eine Bedarfswerterklärung für Zwecke der Erbschaftsteuer erstellst ?

                  Für die Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer gelten andere bzw. eigene Vorschriften. Da wird ein Reihenhaus im Sachwertverfahren bewertet !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ja, das ist in der Tat der Fall; es handelt sich um eine Erklärung "Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (BBW 2)" für eine Erbengemeinschaft

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                      #11
                      ... es handelt sich um eine Erklärung "Anlage Grundstück zur Feststellungserklärung (BBW 2)" für eine Erbengemeinschaft
                      Die Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer ist im 6. Abschnitt des Bewertungsgesetzes gesondert geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/b...4BJNG004200140

                      Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Wohnungseigentum gilt vorrangig das Vergleichswertverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__182.html

                      Wenn kein brauchbarer Vergleichswert vorliegt, was im ländlichen Raum häufig der Fall ist, erfolgt die Bewertung im Sachwertverfahren. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__189.html

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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