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Grundsteuererklärung - SA - Frage zur Grundstücksfläche und Eigentumsverhälnissen

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    Grundsteuererklärung - SA - Frage zur Grundstücksfläche und Eigentumsverhälnissen

    Hallo zusammen, auch ich sitze an der Feststellungserklärung und komme nicht weiter. Erstmal ein paar Rahmenbedinungen: Leben in Sachsen-Anhalt, das Haus gehört meinem Partner und mir zu gleichen Teilen, wir sind nicht verheiratet. Zum Haus gehört als Nebengebäude (auf dem Grundstück) eine Garage (ca. 20 qm). Grundstück ist 634 qm groß. Nun habe ich diese 634 eingetragen, aber dann bekomme ich folgende Fehlermeldung:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Kommt da was anderes rein? Das ist die Fläche laut Grundbuchauszug.

    Zu den Eigentumsverhältnissen: Ich habe - so wie wir vom FA angeschrieben wurden - Grundstücksgemeinschaft gewählt (da wir weder Eheleute noch eingetragene Lebensgem. sind) und 1/2 für jeden als Besitz eingetragen sowie dann unsere Namen, Steuer-Nr.usw. Ist das in unserem Fall die richtige Wahl? Da dann diese Fehlermeldung kommt:

    Beim angegebenen Eigentumsverhältnis handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen, Sie haben aber keine Eintragungen zu einem Empfangsbevollmächtigten gemacht. Bitte prüfen Sie, ob es sich hierbei um ein Versehen handelt.

    Ich sehe sicherlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich habe schon versucht über google weiterzukommen, bin aber gescheitert.

    #2
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehört das Grundstück insgesamt, du musst deshalb in Zeile 11 HV bei Zähler und Nenner jeweils 1 eintragen.

    Die Miteigentumsanteile von jeweils Zähler 1 und Nenner 2 sind in Zeile 51 HV bei den Angaben zu den Eigentümern zu erfassen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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