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Gemarkung beziehungsweise Flurstück komme da nicht weiter

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    Gemarkung beziehungsweise Flurstück komme da nicht weiter

    ich hab die qm angegeben die in dem schreiben stand das ist die gleiche qm wie im grundbuch oder von tim.online
    kann mir da einer sagen was da falschdransein soll.
    oder aht das was damit zutun das meine frau auch mit eigetragen ist im grundbuch?

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    #2
    Nimm bei der Flurstücksnummer den Nenner raus, das Feld bleibt leer. Beim Zähler können die Nullen am Anfang ebenfalls entfernt werden.

    Der Eintrag in Zeile 11 ergibt keinen Sinn. Einen Anteil von 203 bei einem Nenner von 0 kann es nicht geben. Was für ein Objekt ist das ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also in der Mathematik ist die Division durch 0 nicht zulässig (geht gegen Unendlich).
      Der erklärte Anteil geht damit gegen "unendlich", da werden Sie bis ans Ende des Universums dafür arbeiten müssen, um diese Grundsteuer zu bezahlen .

      Sie haben beim Anteil scheinbar einfach die Fläche als Zähler eingetragen, statt ihren Anteil als Bruchteil des Flurstücks auszudrücken.

      Viele Grüße
      Sepp

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        #4
        Sie haben beim Anteil scheinbar einfach die Fläche als Zähler eingetragen,
        Nein, die Fläche ist über 300 m², ich glaube, es ist die Flurstücksnummer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          aber das steht doch alles so auf den brief vom amt
          bei der Gemarkung ist das jetzt auch rot hab da Barmen eingetragen
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            #6
            aber das steht doch alles so auf den brief vom amt
            Das ist ja das Schlimme !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich gehe jetzt mal von dem was Sie eingegeben haben aus.

              Das Flurstück hat scheinbar eine Fläche von 361 m².
              Davon gehören zu ihrer wirtschaftlichen Einheit scheinbar 203 m².
              Das wären rund 56,23269 % vom Flurstück.

              Sie müssen hier als sowas um 56,23269 / 100 beim Anteil kommen.
              Das ist jetzt aber nur einfache Mathematik (Bruchrechnung).

              Hier auf GW1 ist Anteil als Bruchteil vom Flurstück anzugeben und nicht als Fläche.
              Über die genauen Werte zum Anteil müssten Sie doch Unterlagen haben.

              Viele Grüße
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 05.07.2022, 19:19. Grund: Korrigiert, sind natürlich Prozent. Man wird alt...

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                #8
                ah ok ich such die unterlagen vom haus mal raus melde mich dan noch mal

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                  #9
                  Zitat von Thomashase Beitrag anzeigen
                  ah ok ich such die unterlagen vom haus mal raus melde mich dan noch mal
                  ich hab was gefunden wo drin steht zu je 1/2 anteil

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                    #10
                    Das klingt nach dem Miteigentumsanteil, nicht aber nach dem Anteil am Flurstück.

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                      #11
                      ohman so ein shit, das ist ja schwererr als die lohnsteuer zumachen.

                      dan muss ich mein in mein urlaub zum kataster amt oder wo auch immer hin mir unterlagen holen

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                        #12
                        Nein, ist einfacher als die "Lohnsteuer", denn die "Lohnsteuer" als Steuererklärung gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr, heißt jetzt Einkommensteuer :-)
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          dan muss ich mein in mein urlaub zum kataster amt oder wo auch immer hin mir unterlagen holen
                          Wenn du uns etwas zur Art des Objekts sagen kannst, also ob Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung, dann können wir dir wahrscheinlich helfen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            es ist ein einfamilienhaus

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                              #15
                              es ist ein einfamilienhaus
                              Da ist es aber doch einfach ! Da gehört in Zeile 11 des Hauptvordrucks (HV) als Zähler und Nenner jeweils 1 eingetragen, das ganze Grundstück

                              gehört nämlich zur gleichen Wirtschaftlichen Einheit. In Zeile 4 der Anlage Grundstück sind ebenfalls die 361 m² anzugeben. Wenn keine weiteren

                              Flächen zu dem Hausgrundstück gehören, ist der Fall damit erledigt. In Zeile 51 des HV trägst du bei jedem von euch jeweils 1 und 2 ein, das ist alles.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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