Hallo, habe diverse Fragen beim Ausfüllen des Grundsteuerformulars:
Hier erst mal ein bisschen Vorgeschichte, da es irgendwie ein kompliziertes Konstrukt ist.
Grundstück (580m²) mit einem Wohngebäude, Keller, Garten, Scheune Ende 2004 mit meiner Mutter zusammen gekauft. Jeder Hatte da 50% (1/2) vom Grundstück. Das Haus war per Aufteilungsplan in 2 Wohneinheiten unterteilt und die beiden Wohnungen wurden als in sich abgeschlossen bescheinigt.
Im Kaufvertrag steht Zweifamilienhaus, auch in der Wohngebäudeversicherung. Im Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid von 2005 steht allerdings Einfamilienhaus:-> "Die Grundstücksart wird zum 01.06.2006 festgestellt als Einfamilienhaus"
2014 wurde das Grundstück neu aufgeteilt, da meine Schwester noch dazukam. Meine Mutter hatte nun 4/18, ich und meine Schwester je 7/18. Die Nebengebäude waren mittlerweile abgerissen. Meine Schwester hat ihr Haus direkt an unseres gebaut, sodass die im Keller installierte Gasheizung alle 2 Häuser (3 Wohnungen) versorgt.
Zum 01.01.2015 gab es dann also eine Aufhebung des Einheitswertbescheides und des Grundsteuermessbescheides. Und folglich zum 01.01.2015 eine Nachfeststellung des Einheitswertsbescheides und eine Nachveranlagung des Grundsteuermessbescheides. Da steht auch wieder Einfamilienhaus drin.
Mitte 2021 habe ich die restlichen 4/18 meiner Mutter übernommen. Ihr wurde ein Nießbrauchrecht eingeräumt. Somit habe ich nun im Mai 2 Infoschreiben zur Abgabe der Grundsteuer erhalten. Einmal für Wohnungseigentum 1 (4/18 von 580m²) und einmal für Wohnungseigentum 2 (7/18 von 580m²).
Hier mal die erste Frage ( danach gehts bestimmt weiter...)
Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
1) Was muss ich hier ankreuzen? Für mich logisch wären die folgenden Optionen:
Hier erst mal ein bisschen Vorgeschichte, da es irgendwie ein kompliziertes Konstrukt ist.
Grundstück (580m²) mit einem Wohngebäude, Keller, Garten, Scheune Ende 2004 mit meiner Mutter zusammen gekauft. Jeder Hatte da 50% (1/2) vom Grundstück. Das Haus war per Aufteilungsplan in 2 Wohneinheiten unterteilt und die beiden Wohnungen wurden als in sich abgeschlossen bescheinigt.
Im Kaufvertrag steht Zweifamilienhaus, auch in der Wohngebäudeversicherung. Im Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid von 2005 steht allerdings Einfamilienhaus:-> "Die Grundstücksart wird zum 01.06.2006 festgestellt als Einfamilienhaus"
2014 wurde das Grundstück neu aufgeteilt, da meine Schwester noch dazukam. Meine Mutter hatte nun 4/18, ich und meine Schwester je 7/18. Die Nebengebäude waren mittlerweile abgerissen. Meine Schwester hat ihr Haus direkt an unseres gebaut, sodass die im Keller installierte Gasheizung alle 2 Häuser (3 Wohnungen) versorgt.
Zum 01.01.2015 gab es dann also eine Aufhebung des Einheitswertbescheides und des Grundsteuermessbescheides. Und folglich zum 01.01.2015 eine Nachfeststellung des Einheitswertsbescheides und eine Nachveranlagung des Grundsteuermessbescheides. Da steht auch wieder Einfamilienhaus drin.
Mitte 2021 habe ich die restlichen 4/18 meiner Mutter übernommen. Ihr wurde ein Nießbrauchrecht eingeräumt. Somit habe ich nun im Mai 2 Infoschreiben zur Abgabe der Grundsteuer erhalten. Einmal für Wohnungseigentum 1 (4/18 von 580m²) und einmal für Wohnungseigentum 2 (7/18 von 580m²).
Hier mal die erste Frage ( danach gehts bestimmt weiter...)
Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
1) Was muss ich hier ankreuzen? Für mich logisch wären die folgenden Optionen:
- "Alleineigentum einer natürlichen Person" --> Infoschreiben wurde an mich adressiert. Gekauft / Kaufvertrag nur durch mich...
- "Ehegatten/Lebenspartner" --> Ich habe eine Ehepartnerin
- "Bruchteilsgemeinschaft:" --> das Grundstück (580m²) ist aufgeteilt auf 3 Personen, aber im Schreiben geht es ja jetzt um Wohnungseigentum Nr.1 --> das gehört nur mir?!
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