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Steuerberater und Lohnsteuerhilfe Verein und Elster

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    Steuerberater und Lohnsteuerhilfe Verein und Elster

    Wenn eure Einkommenssteuer Erklärung bei einem der obigen Anbieter gemacht wird und ihr Euch bei Elster zwecks Grundsteuer Anmeldung erlischt die Elster Freigabe obiger Anbieter, diese muß dann für die nächste Steuererklärung neu beantragt werden. Es kann immer nur einen Zugang pro Steuer ID geben.
    Dies zu Euerer Information, im übrigen dürfen Steuerberater gegen Honorar die Grundsteuer Erklärung auch abgeben der LSt Verein nicht.

    #2
    Zitat von Sandra2010x Beitrag anzeigen
    Wenn eure Einkommenssteuer Erklärung bei einem der obigen Anbieter gemacht wird und ihr Euch bei Elster zwecks Grundsteuer Anmeldung erlischt die Elster Freigabe obiger Anbieter, diese muß dann für die nächste Steuererklärung neu beantragt werden. Es kann immer nur einen Zugang pro Steuer ID geben.
    Dies zu Euerer Information, im übrigen dürfen Steuerberater gegen Honorar die Grundsteuer Erklärung auch abgeben der LSt Verein nicht.
    Ich glaube, du hast Probleme, zwischen Elsterkonto und Freigabe für den Bescheinigungsabruf durch Dritte zu unterscheiden.

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      #3
      Ich habe wie in dem Schreiben des Finanzamtes zur Ermittlung der neuen Grundsteuer stand mich auf Mein Elster neu angemeldet.
      heute morgen habe ich Kontakt mit dem Lohnsteuerhilfeverein aufgenommen weil die Mail so lang auf sich warten lies und ich nicht sicher war ob es überhaupt klappt und dort hat man mir mitgeteilt mit meiner Anforderung der Zuggangsdaten sind die vom Lst hinfällig. Das ist das was ich hier mitteilen kann.

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        #4
        Ein Lohnsteuerhilfeverein übermittelt Erklärungen von seinem Elster-Konto aus, tritt also als Datenübermittlung im Auftrag auf. Auf keinen Fall braucht er ein Konto auf Namen des Steuerpflichtigen.

        Weiterhin möchte er natürlich die Bescheinigungen des Steuerpflichtigen abrufen. Hierfür beantragt er den Bescheinigungsabruf. Hat der Steuerpflichtige kein Elsterkonto, bekommt er einen Freischaltcode zur Weitergabe an den Verein, hat er eins, gibt er dies einfach in seinem Konto frei.

        Selbst wenn eine erfolgte Genehmigung für den Bescheinigungsabruf bei Einrichten eines eigenen Elsterkontos erlöschen sollte wofür ich keinen technischen Grund sehe), wäre es mit ein paar Mausklicks lösbar. Auf gar keinen Fall ist ein LVN oder Steuerberater gehindert, für seinen Klienten Erklärungen zu übermitteln, nur weil dieser ein Elsterkonto hat.

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