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Keller und Dachböden Nutzfläche?

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    Keller und Dachböden Nutzfläche?

    Hallo zusammen,
    ich versuche gerade die Formulare für die Grundsteuererklärung auszufüllen.
    Bei der Angabe der Wohn und Nutzfläche bin ich mir unsicher.
    Wir haben eine Eigentumswohnung mit Keller und Dachboden. Die Ermittlung der Wohnfläche ist mir klar nur ist mir aus der Hilfe nicht ersichtlich ob Keller und Dachboden zur Nutzfläche zählen.

    Zu den Nutzungsflächen zählen Flächen, die gewerblichen, betrieblichen (z. B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken (z. B. Vereinsräume) dienen und keine Wohnflächen sind. Die Nutzungsfläche umfasst sämtliche Grundflächen der nutzbaren Räume.

    Ich würde den Hilfetext so interpretieren, dass Keller und Dachboden nicht dazugerechnet werden.
    Ist dies korrekt? Oder wo finde ich eine klare Aussage zu Keller und Dachboden?

    Viele Grüße
    MSWFFM84

    #2
    Muss man wirklich die Nutzfläche angeben? Welches Bundesland? Meistens genügt doch die Wohnfläche und der Anteil am Grundstück.

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      #3
      Bundesland Hessen.
      https://forum.elster.de/anwenderforum/a

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        #4
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 1 Bilder

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          #5
          Bei Wohnungen spielen Nutzflächen außerhalb der Wohnung (Keller, Speicher) in der Regel keine Rolle, bei Garagen und Tiefgaragenstellplätzen

          ist das teilweise anders.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Bei Wohnungen spielen Nutzflächen außerhalb der Wohnung (Keller, Speicher) in der Regel keine Rolle, bei Garagen und Tiefgaragenstellplätzen

            ist das teilweise anders.
            kann man das auch irgendwo explizit nachlesen?

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              #7
              Wenn, dann auf den Seiten des hessischen Finanzministeriums. Ansonsten einfach weglassen.

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                #8
                Aus der hessischen Ausfüllanleitung bei Elster: 16
                Tragen Sie bitte dieWohnfläche in Quadratmeternein. Bei reinen Wohngebäuden ist
                nur die Wohnflächezu erklären.

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                  #9
                  Steht auf der Checkliste, die Dir für Dein Grundstück zugesandt wurde :-)

                  Hier das Muster (Seite 5 Mitte): https://finanzamt.hessen.de/sites/fi...ommentiert.pdf
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Ich habe auf der hessischen Info-Seite folgenden Hinweis gefunden:

                    "Das Flächen-Faktor-Verfahren bedeutet für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer, dass Sie für Ihr Grundstück nur die Grundstücksgröße (auch Bodenfläche genannt) und die Wohnfläche in Ihre Erklärung eintragen müssen. Flächen, die nicht der Wohnfläche zuzuordnen sind, wie z. B. Kellerräume, sind auch nicht als Nutzungsfläche anzugeben. Die Nutzungsfläche ist lediglich bei einer anderen Nutzung als zu Wohnzwecken anzugeben (betriebliche, gewerbliche oder sonstige Nutzung wie z. B. Vereinsräume)."

                    Link: https://finanzamt.hessen.de/grundste...er-b-in-hessen
                    Zuletzt geändert von FlotteElster; 22.07.2022, 18:16.

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