Bürostuhl, Computer fürs HO

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  • Stephan77
    Neuer Benutzer
    • 06.07.2022
    • 8

    #1

    Bürostuhl, Computer fürs HO

    Hallo zusammen,
    ich habe mir um im Homeoffice Arbeiten zu können einen Computer + Bildschirm und einen Bürostuhl gekauft. Wo trage ich diese Ausgaben ein ?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Anlage N Arbeitsmittel.

    Kommentar

    • Stephan77
      Neuer Benutzer
      • 06.07.2022
      • 8

      #3
      Danke! Das müsste "11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel" sein. richtig ? Zudem habe ich die Anzahl der Tage die ich im HO verbracht habe unter der Homeofficepauschale eingegeben und die restlichen Tage als "Pendlerpauschale" angegeben. Ist das auch korrekt so ?

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        so sollte es sein. Die Summe sollte die üblichen Arbeitstage, ca. 230 nicht übersteigen.

        Kommentar

        • Stephan77
          Neuer Benutzer
          • 06.07.2022
          • 8

          #5
          Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

          Kommentar

          • Stephan77
            Neuer Benutzer
            • 06.07.2022
            • 8

            #6
            Eine Frage dazu noch: Bei der Prüfung und Steuerberechnung sehe ich, dass diese "Aufwendungen" nicht bzw auch nicht zum Teil zurückgezahlt werden. Wird das im Nachgang erst berücksichtigt?

            Kommentar

            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Die Aufwendungen werden nicht erstattet, nur deren steuerkliche Auswirkung. Wenn der Computer 1000 Euro gekostet hat, dann halt vielleicht 333 Euro. Siehst du in der Summe der Werbungskosten oder hier Arbeitsmittel.

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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                dass diese "Aufwendungen" nicht bzw auch nicht zum Teil zurückgezahlt werden. Wird das im Nachgang erst berücksichtigt?
                Das Finanzamt erstattet keine Aufwendungen, sondern allenfalls die darauf entfallenden Steuern. Da müssen die Werbungskosten aber über 1.000,00 € liegen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Stephan77
                  Neuer Benutzer
                  • 06.07.2022
                  • 8

                  #9
                  Ja die liegen deutlich über 1000,- Euro bei mir. Kann aber aus der Berechnung nicht erkennen, dass die steuerliche Auswirkung hier berücksichtigt wurde.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    Kann aber aus der Berechnung nicht erkennen, dass die steuerliche Auswirkung hier berücksichtigt wurde.
                    Die Werbungskosten werden doch in der Steuerberechnung aufgeführt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • Kloebi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.02.2011
                      • 4670

                      #11
                      Und die Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen. Das sit die steuerliche Auswirkung. Nimm den Computer mal wieder raus, dann siehst du den Unterschied.

                      Kommentar

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