Hallo,
Ich hab ein Grundstück mit 416qm. In NRW. 130qm sind Wohnhausfläche, der Rest Garten. Nun teilte mir das Finanzamt in seinem Schreiben folgenden Bodenrichtwert mit: 60 (Ein-/Zweigeschossig) / 20 (Außenbereich). Es lässt sich aber nur EIN Richtwert eingeben. Was soll ich tun? einen Durchschnittswert bilden? Das wäre bei mir 32. Und diesen dann eintragen? Oder ist hier eine andere Lösung vorgesehen. Splitten kann ich das Grundstück irgendwie nicht, wahrscheinlich, weil es mit demselben Flurstückzähler nicht möglich ist, zwei Bodenrichtwerte einzutragen?! Was soll ich tun?
Ich hab ein Grundstück mit 416qm. In NRW. 130qm sind Wohnhausfläche, der Rest Garten. Nun teilte mir das Finanzamt in seinem Schreiben folgenden Bodenrichtwert mit: 60 (Ein-/Zweigeschossig) / 20 (Außenbereich). Es lässt sich aber nur EIN Richtwert eingeben. Was soll ich tun? einen Durchschnittswert bilden? Das wäre bei mir 32. Und diesen dann eintragen? Oder ist hier eine andere Lösung vorgesehen. Splitten kann ich das Grundstück irgendwie nicht, wahrscheinlich, weil es mit demselben Flurstückzähler nicht möglich ist, zwei Bodenrichtwerte einzutragen?! Was soll ich tun?
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