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Angaben zur Grundstücksart: Doppelhaushälfte

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    Angaben zur Grundstücksart: Doppelhaushälfte

    Hallo,

    mal eine ganz doofe Frage:

    Welche Auswahl muss ich bei der Art des Grundstücks auswählen wenn ich eine Doppelhaushälfte habe?


    Art des Grundstücks:

    1. Keine Angabe

    2. unbebautes Grundstück

    3. Einfamilienhaus

    4. Zweifamilienhaus

    5. Mietwohngrundstück

    6. Wohnungseigentum

    7. Teileigentum

    8. Geschäftsgrundstück

    9. gemischt genutztes Grundstück

    10. sonstiges bebautes Grundstück





    Vielen Dank schonmal

    #2
    Das kann ein EFH oder Wohnungseigentum sein, kommt ein bisschen auf die Gestaltung an. Was steht denn im Kaufvertrag?

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      #3
      Hallo,

      danke für die schnelle Antwort, leider steht nichts darüber im Kaufvertrag.

      Also es ist so das unsere (rechte) Doppelhaushälfte auf unserem Grundstück steht und die linke Doppelhaushälfte auf dem Grundstück der Nachbarn. Vielleicht hilft das weiter?
      Zuletzt geändert von Prauzelinchen; 06.07.2022, 13:58.

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        #4
        Also es ist so das unsere (rechte) Doppelhaushälfte auf unserem Grundstück steht und die linke Doppelhaushälfte auf dem Grundstück der Nachbarn.
        Dann habt ihr ein Einfamilienhaus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          ja super, lieben Dank!

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            ich habe dieselbe Frage wie die eingangs gestellte. Hier die Rahmenbedingungen:

            Wir haben in 2010 eine Doppelhaushälfte in Rheinland-Pfalz gekauft. Unser Grundstück ist 218m² groß und Teil eines insgesamt 1770m² großen Flurstücks, auf dem insgesamt 6 Doppelhaushälften stehen. Im Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamts von 2010 steht "Für das Einfamilienhaus (Wohnungseigentum/Teileigentum) ..." und weiter unten "Das Grundstück ist wie bisher Einfamilienhaus." Laut dem Schreiben des Notars (ebenfalls aus 2010) handelt es sich hingegen um "SE an Räumen DHH" (ich nehme an, das heißt "Sondereigentum an Räumen Doppelhaushälfte"?). Und laut dem Mitarbeiter des zuständigen Finanzamts, mit dem ich heute morgen telefoniert habe, soll es sich um Teileigentum handeln. Das scheint mir angesichts der Erläuterungen in ELSTER ("Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden ...") nun aber gar keinen Sinn zu ergeben.

            Meine Frage ist simpel: Was ist es jetzt? Vielleicht ist es ja eindeutig, aber ich sehe da nicht durch ...

            Vielen Dank für eure Hilfe!

            Kommentar


              #7
              Was ist es jetzt?
              Das ist eindeutig Wohnungseigentum.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen Dank!

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                  #9
                  Sehr geehrter Charlie24,

                  noch einmal vielen Dank für die vielen Beiträge hier im Forum und auch für die schnelle Antwort auf meine Frage.

                  Ich habe soeben noch einmal mit dem zuständigen Finanzamt telefoniert und dort die Situation geschildert, inkl. Ihrer Antwort. Die Mitarbeiterin hat mir allerdings erklärt, dass es sich - entgegen Ihrer Aussage - nicht um Wohnungseigentum handle, da eine Doppelhaushälfte keine Wohnung sei, sondern eben ein Haus. Daher müsse ich Einfamilienhaus auswählen.

                  Sie meinten in Ihrem Beitrag, es handle sich eindeutig um Wohnungseigentum. Angesichts der Anzahl Ihrer Beiträge hier im Forum könnte man glauben, Sie hätten das System vielleicht selbst konzipiert - in jedem Fall scheinen Sie es hervorragend zu kennen und zu verstehen. Daher bin ich geneigt, Ihnen zu glauben. Vielleicht erlauben Sie mir trotzdem die Frage: Gibt es eine eindeutige ("offizielle") Begründung für Ihre Beurteilung als Wohnungseigentum, auf die ich mich berufen könnte? Ich möchte auf keinen Fall etwas Falsches auswählen - am Ende heißt es noch, ich hätte betrogen. Ich hoffe, Sie verstehen mein Dilemma.

                  Vielen Dank

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                    #10
                    Eigentlich ist es doch genz einfach. Gibt es eine notarielle Teilungserklärung oder nicht? Gehört euch der Grund und Boden auf dem eure DHH steht allein oder nicht? Was steht den im bisherigen Einheitswertbescheid?

                    Kommentar


                      #11
                      Die Mitarbeiterin hat mir allerdings erklärt, dass es sich - entgegen Ihrer Aussage - nicht um Wohnungseigentum handle, da eine Doppelhaushälfte keine Wohnung sei, sondern eben ein Haus.
                      Ich habe zwar mit der Entwicklung bei Mein ELSTER überhaupt nichts zu tun und musste mich mit den neuen Formularen auch erst vertraut machen,

                      was ein paar Tage gedauert hat, ich kenne aber die gesetzlichen Vorschriften. Wenn in § 249 Abs. 2 Satz 1 BewG steht:

                      Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.

                      dann ist das eben so. Vielleicht sollten Angestellte der Finanzämter hin und wieder einen Blick ins Gesetz werfen, bevor sie Auskunft geben
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Vielen Dank abermals für die Erläuterungen. Wie ist es denn, wenn die Angestellten das bei der Prüfung des eingereichten Formulars weiterhin anders sehen? Wissen Sie, welche Folgen es hätte, wenn sich herausstellen sollte, dass die gemachte Angabe nicht dem entspricht, was nach Urteil des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin im Finanzamt der Wahrheit entspricht? Wird man dann auf einen Fehler hingewiesen, der seitens der Behörden auf Basis entsprechender Daten und Gesetze korrigiert wird, oder ist das ein Fall von "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"?

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                          #13
                          Ich sehe da kein strafbares Handeln. Wenn der Bescheid des FA falsch ist, hat man einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen.

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                            #14
                            Danke für die Erklärung. Die Frage ist nur leider: In welchem Sinne und auf welcher Basis soll ich Einspruch einlegen, wo ich doch gerade nicht weiß, was korrekt ist?

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                              #15
                              Die Frage ist nur leider: In welchem Sinne und auf welcher Basis soll ich Einspruch einlegen, wo ich doch gerade nicht weiß, was korrekt ist?
                              Nachdem für Wohnungseigentum und Einfamilienhäuser die gleichen Bewertungsvorschriften gelten, ist das eine eher theoretische Frage.

                              Außerdem weißt du doch inzwischen, was richtig ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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