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Grundsteuer NRW

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    Grundsteuer NRW

    Ich besitze ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Ist das im Sinne der Grundsteuer ein Einfamilien- oder ein Zweifamilienhaus ?

    #2
    Das gilt m. E. bewertungsrechtlich als Zweifamilienhaus
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok. Danke für die Info.

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        #4
        Hallo, ich habe dazu auch fast gleiche Frage. ich habe Haus als EFH bei Elster angegeben und dann zwei Wohnungen angegeben und keine Fehler erhalten.

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          #5
          ... ich habe Haus als EFH bei Elster angegeben und dann zwei Wohnungen angegeben und keine Fehler erhalten.
          Nicht alle Angaben werden auf Plausibilität überprüft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke. Habe noch eine Frage dazu. Wenn das ZFH mit zwei Wohnungen, und in eine Wohnung ein Raum zum zwecke Musikunterricht benuzt, das ist 21 % gesamte Gebeude, sollte man (Angaben zur Grundstücksart) als "gemischt genutztes Grundstück" markieren?

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              #7
              Raum zum zwecke Musikunterricht benuzt, das ist 21 % gesamte Gebeude, sollte man (Angaben zur Grundstücksart) als "gemischt genutztes Grundstück" markieren?
              Nein, das bleibt nach § 249 BewG ein Zweifamilienhaus. Die Nutzfläche des Unterrichtsraums ist mit der Wohnfläche zu erfassen.

              Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Zweifamilienhaus,
              wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Zweifamilienhaus nicht
              wesentlich beeinträchtigt wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke Charlie!

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