Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

    Dass Entwuerfe unter MeinELSTER irgendwann geloescht werden, habe ich schon mitbekommen. Wie lange dauert das?

    Eine angemessene Loeschfrist sind mE mindestens 4 Jahre. Fuer die Abgabe einer Steuererklaerung habe ich mindestens 4 Jahre Zeit bis die Festsetzungsverjaehrung eintritt, bis dahin sollten auch meine Entwuerfe nicht geloescht werden. Mit dem Ende von ElsterFormular muss ich umsteigen auf die Onlineversion MeinELSTER, da sollte es schon etwas mehr Benutzerfreundlichkeit geben!


    Thomas Homilius
    E-Mail: Thomas.Homilius@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
    http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

    #2
    AW: Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

    Ja, ich finde auch dass da ein bisschen schnell gelöscht wird. Es ist aber unter Meine Formulare (so heißt das, glaube ich, kann jetzt leider nicht nachschaun) angezeigt, welcher Entwurf noch wieviele Tage erhalten bleibt. Also Entwürfe die nicht mehr lange haben einmal öffnen, speichern, und die Frist beginnt wieder von vorn.

    Kommentar


      #3
      AW: Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

      Entwürfe von Einkommensteuererklärungen werden aktuell nach 270 Tagen gelöscht, die anderen Erklärungen, soweit ich das im Kopf habe, nach wie vor nach 90 Tagen.

      Man wird 2 Wochen vor der Löschung per E-Mail erinnert und muss die Entwürfe dann eben aufrufen und neu abspeichern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

        Zitat von Thomas Homilius Beitrag anzeigen
        Fuer die Abgabe einer Steuererklaerung habe ich mindestens 4 Jahre Zeit bis die Festsetzungsverjaehrung eintritt, bis dahin sollten auch meine Entwuerfe nicht geloescht werden.
        Hallo Thomas Homilius
        du bist doch Unternehmer und damit zur jährlichen Abgabe verpflichtet. Dann ist das doch reine Theorie für dich, selbst wenn du deine Steuererklärung schon im Januar erstellst sind bei der gesetzlichen Abgabefrist 31.07. erst höchstens 210 Tage um, dann wird aus deinem Entwurf eine übermittelte Erklärung.

        Die Festsetzungsverjährung ist doch nur interessant für Antragsveranlager, die Erstattungen bekommen und dann Zinsen abfassen wollen.
        Die Praxis sieht aber eher so aus, dass ein Antragsveranlager mit Erstattungsanspruch schnell abgibt im März/April des Jahres, weil er im Mai damit seinen Urlaub finanzieren will.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Die Festsetzungsverjährung ist doch nur interessant für Antragsveranlager, die Erstattungen bekommen und dann Zinsen abfassen wollen.
          Wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklaerung abzugeben, dann dauert die normale Feststetzungsverjaehrung sogar bis zu 7 Jahre wegen der Anlaufhemmung.

          Es kommt vor, dass man zwar verpflichtet ist, eine Steuererklaerung abzugeben, das Finanzamt aber trotzdem nicht darauf draengt, eine Steuererklaerung abzugeben. Das ist z.B. bei dem Fall eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr der Fall (§ 56 Satz 2 EStDV).


          Thomas Homilius
          E-Mail: Thomas.Homilius@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
          http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

          Kommentar


            #6
            AW: Loeschfristen fuer Steuererklaerungs-Entwuerfe?

            ... das Finanzamt aber trotzdem nicht darauf draengt, eine Steuererklaerung abzugeben. Das ist z.B. bei dem Fall eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr der Fall (§ 56 Satz 2 EStDV).
            Das mag schon sein, aber man legt ja normalerweise erst einen Entwurf an, wenn man die Erklärung einreichen will. Da mögen von der Anlage des Entwurfs bis zur Fertigstellung einige Wochen vergehen,

            aber doch nicht Jahre.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X