Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ETW Eigentümergemeinschaft und Bodenrichtwert Grundsteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ETW Eigentümergemeinschaft und Bodenrichtwert Grundsteuererklärung

    Verzweifle hier bei der Grundsteuererklärung Ba-Wü. Habe eine ETW in einer Eigentümergemeinschaft. 12 Parteien, verteilt auf zwei Häuser auf einem Grundstück.

    Erstes Problem besteht im Hauptvordruck, Punkt 4 "Eigentümerinnen/Beteiligte". In Zeile 32 Eigentumsverhältnisse kreuze ich Bruchteilsgemeinschaft an, oder? Dann soll ich unter "Eigentümerinnen/Beteiligte" Angaben zu allen 12 Miteigentümern machen??? Diese Daten sind mir nicht bekannt.... !?

    Zweites Problem: Es sind zwei Bodenrichtwerte angegeben. Wie gehe ich damit um?

    Wer kann mir helfen?
    Zuletzt geändert von Claudi1965; 06.07.2022, 17:51.

    #2
    Du bist Alleineigentümer des Grundstücks "ETW". Umgangssprachlich ist das Grundstück mit den 12 ETW ein Grundstück, bewertungsrechtlich ist jedes der 12 ETW ein eigenes Grundstück, weswegen Du ja auch einen eigenen Grundsteuerbescheid hast und nicht einen anteiligen über die Hausverwaltung. Deswegen gibst Du ja auch selbst für die ETW eine Erklärung ab.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Aha, nein, mir gehört natürlich auf dem Grundstück nur eine ETW. Heißt das, ich kreuze nicht Bruchteilgemeinschaft an, sondern Alleineigentum einer natürlichen Person?

      Danke, dann kann ich diese Anfrage hoffentlich irgendwo anders hin verschieben. Das geht hier wohl mehreren so.

      Kommentar


        #4
        Mir geht es bei der Grundsteuererklärung BW ähnlich. Eigentümer sind meine Frau und ich je zu 50 %. Sind wir eine Bruchteilsgemeinschaft? MfG Dieter
        Zuletzt geändert von Dieter_HH; 06.07.2022, 18:58.

        Kommentar


          #5
          Eigentümer sind meine Frau und ich je zu 50 %. Sind wir eine Bruchteilsgemeinschaft?
          Nein, für Ehegatten / Lebenspartner gibt es ein eigenes Auswahlfeld.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke, so ist es gemeint. Wir hatten es anders verstanden. MfG Dieter

            Kommentar

            Lädt...
            X