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Grundsteuer BW

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    Grundsteuer BW

    Hallo,

    habe 2 Flurstücke mit 242 qm und 32 qm komplett mit allen Angaben eingegeben. Dann kommt diese Meldung:

    Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

    Bei den Angaben zu Grund und Boden habe ich die beide Flächen in einen Eintrag mit 274 qm gesetzt, da sie in der gleichen Bodenrichtwertzone liegen.

    Bei den Angaben Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner steh ich voll auf dem Schlauch.

    Wer kann mir weiterhelfen?

    Freundliche Grüße

    HjG

    #2
    Bei den Angaben Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner steh ich voll auf dem Schlauch.
    Welche Art von Objekt ist es denn ? Wohneigentum oder Einfamilienhaus oder ...?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo, Charlie24!

      Auf dem einen Flurstück befindet sich das Wohnhaus, auf dem anderen das zugehörige frühere Waschhäuschen, also 2 bebaute Objektte....

      MfG
      HjG

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        #4
        Diese Fehlermeldung erhalte ich (1. Bild) und beim markierten Teil im 2. Bild fehlt mir der Durchblicck...
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 2 Bilder

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          #5
          wenn du beide grundstücke zusammenaddiert hast mach bei beiden grundstücken den schlüsselwert 1 rein, dann sollte es gehen

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            #6
            Zitat von HjG Beitrag anzeigen
            Diese Fehlermeldung erhalte ich (1. Bild) und beim markierten Teil im 2. Bild fehlt mir der Durchblicck...
            wo kommt denn der umrandete eintrag her? hast du den selber eingegeben? ich glaube du hast ein verständnisproblem... schreib mir gerne mal eine email unter halloduda10@gmail.com ....

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              #7
              In Zeile 11 gehört m. E. bei beiden Flurstücken Zähler 1 und Nenner 1. Bei identischem Bodenrichtwert ist jeweils erste Fläche auszuwählen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank, Charlie24!

                Bin doch noch selbst draufgekommen, die Zeile 11 mit 1/1 einzutragen. Und das Gartengrundstück hat nun auch geklappt - es gehörte nicht zum Grundvermögen, sondern zur Landwirtschaftlichen Nutzung....

                MfG
                Hjg

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                  #9
                  Viel Dank, kiki64!

                  Hab mein Verständnisproblem gelöst und in Zeile 11 1/1, dann hat es gepasst...

                  MfG
                  HjG

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