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Grundsteuer NRW wirtschaftliche Einheit

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    Grundsteuer NRW wirtschaftliche Einheit

    Hallo,

    leider werde ich aus vielen informativen Videos und Anleitungen leider nicht schlau.

    Was für einen Zähler und Nenner muss in der Zeile 11 eingegeben werden, wenn in NRW ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von beispielsweise 500m2 mit einem Lebenspartner geteilt wird ? Die Beispiele in der Anleitung kann ich leider nicht verstehen / deuten.

    Teilweise habe ich Angaben von 1/2 gelesen die aber nicht angenommen werden. Ich vermute das eine Eintragung von z.b. 50/50 auch nicht richtig wäre mit einer Prozentangabe?

    Vielen Dank für die Mithilfe im Vorfeld!

    #2
    Was für einen Zähler und Nenner muss in der Zeile 11 eingegeben werden, wenn in NRW ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von beispielsweise 500m2 mit einem Lebenspartner geteilt wird ?
    In der Zeile 11 sind 1 und 1 anzugeben, da das gesamte Grundstück zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus gehört.

    In Zeile 51 sind dann jeweils 1 und 2 einzutragen, vorausgesetzt, beide sind als Miteigentümer eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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