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Grundsteuer SH 2022, Fehler: Baujahr muss vor Bewertungsstichtag liegen.

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    Grundsteuer SH 2022, Fehler: Baujahr muss vor Bewertungsstichtag liegen.

    Moin zusammen,

    Entschuldigung vorweg, falls das Thema bereits behandelt wurde. Ich habe nach bestem Wissen und Können das Forum durchsucht aber nichts passendes gefunden. Ich muss die Grundsteuererklärung für ein Grundstück in Schleswig.Holstein abgeben (Alleinbesitzer, Erwerb 2012) auf dem ich just dieser Tage ein Einfamilienhaus fertiggestellt habe. Also Bezugsfertigkeit 2022. Nun bekome ich beim Prüfvorgang folgenden Fehler:

    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Sie haben eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (Bewertungsstichtag) getätigt. Das angegebene Baujahr des Gebäudes mit der laufenden Nummer 1 muss vor diesem Bewertungsstichtag liegen.
    Bei Bezugsfertigkeit ab 1949: Baujahr des Gebäudes (Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit) 2022"

    Wo liegt mein Denkfehler? Es geht ja eindeutig nicht um das Erwerbsdatum des Grundstücks. Oder muss ich tatsächlich eine Erklärung für ein unbebautes Grundstück abgeben, weil der Bewertungsstichtag der 1.1.2022 ist?

    Herzlichen Dank und viele Grüße
    tempo0310

    #2
    Zitat von tempo0310 Beitrag anzeigen
    muss ich tatsächlich eine Erklärung für ein unbebautes Grundstück abgeben, weil der Bewertungsstichtag der 1.1.2022 ist?
    So verstehe ich das!

    Kommentar


      #3
      Stichtag ist nunmal genau der 01.01.2022. Deswegen müsste auch Jemand, der beispielsweise im Februar 2022 sein Grundstück verkauft hat, trotzdem noch die Grundsteuererklärung abgeben und nicht der Erwerber.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Boah, da hätte ich mir eine MENGE Arbeit ersparen können ^^ - Vielen Dank Euch!
        tempo0310

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          #5
          Bei Dir wird allerdings auf den 01.01.2023 eine Nachfeststellung durchzuführen sein, wozu Du dann sicherlich eine weitere Steuererklärung wirst abgeben dürfen, denn dann ist es ja ein bebautes Grundstück :-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Bei Dir wird allerdings auf den 01.01.2023 eine Nachfeststellung durchzuführen sein,
            Wobei man die Erklärung dafür von sich aus einreichen muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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