Grundsteuer - Gebäudeart bei einer Gartenlaube

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  • stb1979
    Neuer Benutzer
    • 07.07.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer - Gebäudeart bei einer Gartenlaube

    Hallo,

    ich besitze ein Grundstück in Brandenburg, welches lange als unbebaut galt, jetzt aber nicht mehr, da dort eine unbewohnte 20m² Gartenlaube steht. So etwas ist bei der Auswahl der Gebäudeart nicht zu finden, daher habe ich jetzt "Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches" genommen.

    Weiß jemand, ob die Gebäudeart irgendwie wichtig ist?

    mfg
  • kiki1964
    Benutzer
    • 14.02.2022
    • 44

    #2
    lt google
    Alle Gärten, die eine Laube größer als 25 qm besitzen, werden mit Grundsteuer B belastet. Dabei erhält der Kleingärtner den Bescheid für die Laube direkt vom Finanzamt und der Grundstückseigentümer den Bescheid Grundsteuer B für die Gartenfläche.

    Ich geh mal davon aus das deine Gartenlaube ohne Baugenehmigung erstellt wurde aufgrund der geringen Grösse???
    Dann hast du praktisch ein unbebautes Grundstück ?! bzw Grundsteuer A
    Ansonsten müsstest du einen Bescheid für B vom Finanzamt bekommen haben, da würd ich mal draufschauen.
    Zuletzt geändert von kiki1964; 07.07.2022, 09:45.

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    • stb1979
      Neuer Benutzer
      • 07.07.2022
      • 3

      #3
      Es galt bis 2020 als unbebautes Grundstück, auf einmal bekam ich Post, dass es ab sofort als bebautes Grundstück gilt und ich musste das Gebäude vermessen. Diese Laube steht schon seit 1930 dort und es läuft unter "sonstiges bebautes Grundstück".

      Nur "Laube" kann man bei den Gebäuden nicht auswählen, deswegen habe ich "Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches" genommen. Was besseres hab ich nicht gefunden...vielleicht noch "Carports und Ähnliches"...


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      • Laie123
        Erfahrener Benutzer
        • 07.04.2015
        • 263

        #4
        Man muss immer zunächst unterscheiden: Entweder wird ein Grundstück der Land-u. Forstwirtschaft oder dem Grundvermögen zugerechnet. Land-u. Forstwirtschaft ist es dann, wenn ein Grundstück der Land-u .Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt ist. Wenn ein Gebiet als Gartenhaus oder Wochenendhausgebiet erklärt wird dienen diese Grundstücke nicht mehr der Land-u. Forstwirtschaft. Sie sind also dem Grundvermögen zuzurechnen. Das diese Hütten nicht Dauerwohnzwecken dienen wurden die Grundstücke in der Tat als sonstige bebaute Grundstücke eingestuft. Auf jeden fall ist es Grundvermögen.

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        • stb1979
          Neuer Benutzer
          • 07.07.2022
          • 3

          #5
          aber welche Gebäudeart sollte man denn nun auswählen für eine Laube? Das war meine eigentliche Frage.

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          • DenisB
            Neuer Benutzer
            • 25.08.2022
            • 1

            #6
            Hallo, das wäre auch meine Frage. Ich Die Gartenlaube hat mehr als 25m² und kann nicht bewohnt werden. also sontiges bebautes Grundstück, aber welche Gebäudeart? Das ist die große Frage.

            gruß denis

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