Abgesehen davon dass ein Reihenhaus kein Einfamilien- oder Doppelhaus ist...
Wir haben das Grundstück von dem evangelischen Kirchenkreisverband Eberswalde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gepachtet - Stichwort: Erbbaurecht. Wir kommen bis zu GW2 Nr. 8. Hier tragen wir uns als Eigentümer des Gebäudes (Erbbauberechtigter) ein. Oder soll die Kirche als Erbbauverpflichteter eingetragen werden?
Ab dieser Stelle geht es nicht mehr weiter. Die Fehlermeldung führt zurück zu GW1 Nr. 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten:
Bei Alleineigentum ist genau ein Eigentümer / eine Eigentümerin anzugeben.
Ob ich unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" nun die Kirche eintrage oder alles frei lasse, spielt keine Rolle.
Des Weiteren irritiert die amtliche Sprache in den Hilfetexten. Ich halte es so: Erkläre es so, dass es ein 10-jähriges Kind versteht. Da wir die Grundsteuer direkt abführen, gehen wir davon aus, dass wir auch die Grundsteuerwerterklärung abgeben müssen, ob das so richtig ist, keine Ahnung. Im Hilfetext steht, dass der Erbpachtverpflichtete, also in unserem Fall die Kirche, die Erklärung abzugeben hat. Wer muss denn nun unter 8 - Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden eingetragen werden? Muss da etwas eingetragen werden? Müssen wir als Pächter (Erbbauberechtigte) die Grundwertsteuererklärung abgeben? Der Fehler wird nicht konkret angezeigt. Einfach nur alles rot markieren ist nicht zielführend.
Wir haben das Grundstück von dem evangelischen Kirchenkreisverband Eberswalde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gepachtet - Stichwort: Erbbaurecht. Wir kommen bis zu GW2 Nr. 8. Hier tragen wir uns als Eigentümer des Gebäudes (Erbbauberechtigter) ein. Oder soll die Kirche als Erbbauverpflichteter eingetragen werden?
Ab dieser Stelle geht es nicht mehr weiter. Die Fehlermeldung führt zurück zu GW1 Nr. 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten:
Bei Alleineigentum ist genau ein Eigentümer / eine Eigentümerin anzugeben.
- Eigentumsverhältnisse
Ob ich unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" nun die Kirche eintrage oder alles frei lasse, spielt keine Rolle.
Des Weiteren irritiert die amtliche Sprache in den Hilfetexten. Ich halte es so: Erkläre es so, dass es ein 10-jähriges Kind versteht. Da wir die Grundsteuer direkt abführen, gehen wir davon aus, dass wir auch die Grundsteuerwerterklärung abgeben müssen, ob das so richtig ist, keine Ahnung. Im Hilfetext steht, dass der Erbpachtverpflichtete, also in unserem Fall die Kirche, die Erklärung abzugeben hat. Wer muss denn nun unter 8 - Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden eingetragen werden? Muss da etwas eingetragen werden? Müssen wir als Pächter (Erbbauberechtigte) die Grundwertsteuererklärung abgeben? Der Fehler wird nicht konkret angezeigt. Einfach nur alles rot markieren ist nicht zielführend.
Kommentar