Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler bei Grundsteuerwerterklärung GW2 Nr. 8

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Fehler bei Grundsteuerwerterklärung GW2 Nr. 8

    Abgesehen davon dass ein Reihenhaus kein Einfamilien- oder Doppelhaus ist...

    Wir haben das Grundstück von dem evangelischen Kirchenkreisverband Eberswalde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gepachtet - Stichwort: Erbbaurecht. Wir kommen bis zu GW2 Nr. 8. Hier tragen wir uns als Eigentümer des Gebäudes (Erbbauberechtigter) ein. Oder soll die Kirche als Erbbauverpflichteter eingetragen werden?

    Ab dieser Stelle geht es nicht mehr weiter. Die Fehlermeldung führt zurück zu GW1 Nr. 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten:

    Bei Alleineigentum ist genau ein Eigentümer / eine Eigentümerin anzugeben.
    • Eigentumsverhältnisse
    Es ist "1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts" ausgewählt.

    Ob ich unter "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" nun die Kirche eintrage oder alles frei lasse, spielt keine Rolle.

    Des Weiteren irritiert die amtliche Sprache in den Hilfetexten. Ich halte es so: Erkläre es so, dass es ein 10-jähriges Kind versteht. Da wir die Grundsteuer direkt abführen, gehen wir davon aus, dass wir auch die Grundsteuerwerterklärung abgeben müssen, ob das so richtig ist, keine Ahnung. Im Hilfetext steht, dass der Erbpachtverpflichtete, also in unserem Fall die Kirche, die Erklärung abzugeben hat. Wer muss denn nun unter 8 - Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden eingetragen werden? Muss da etwas eingetragen werden? Müssen wir als Pächter (Erbbauberechtigte) die Grundwertsteuererklärung abgeben? Der Fehler wird nicht konkret angezeigt. Einfach nur alles rot markieren ist nicht zielführend.
    Zuletzt geändert von MT1901; 07.07.2022, 09:52.

    #2
    Entscheidend ist nicht, wer umgangssprachlich Eigentümer ist, sondern nach dem jeweiligen Bewertungsrecht. Bei Eberswalde tippe ich darauf, dass das Grundstück in Brandenburg liegt. Die Internetseite von Brandenburg (https://finanzamt.brandenburg.de/fa/...m-erbbaurecht/ ) sagt dazu:

    "Darüber hinaus sind Sie auch zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung verpflichtet, wenn Sie Teil-, Mit- oder Allein-Erbbauberechtigte bzw. -Erbbauberechtigter sind. Die Erbbauverpflichtete bzw. der Erbbauverpflichtete muss gegebenenfalls die zur Erstellung der Erklärung benötigten Grundstücksinformationen zur Verfügung stellen."
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Das erklärt nicht, was der Erbbaunehmer eintragen muss zum Beispiel die gesamte Fläche oder nur den bebauten Teil für den eigentlich die Grundsteuer zu errichten ist.
      In Sachsen Anhalt wurden zum Beispiel die bebauten Teile (Einfamilienhaus und Garage) innerhalb eines Grundstückes zusammengefasst.

      Kommentar

      Lädt...
      X