Hallo zusammen,
mir ist nicht ganz klar, ob und wie die vereinnahmten sowie die später an die Bundeskasse entrichteten Umsatzssteuerbeiträge in der EÜR eingetragen werden müssen. Wenn ich die Einnahmen aus EU-Fernverkäufen als Zeile in "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" eintrage und die Summe der zugehörigen Umsatzsteuerbeträge (mit den jeweils länderspezifischen Steuersätzen) als Zeile in "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben", erhalte ich die Warnung
Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
weil in vielen Ländern ja ein höherer Steuersatz zwischen 20 und 22% gilt. Sollte ich die Warnung einfach ignorieren, gibt es ein anderes Feld oder sind Umsätze aus EU-Fernverkäufen einfach als Zeile in "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen" zu ergänzen?
Ebenfalls wäre die Frage, wo – sofern notwendig – die an die Bundeskasse entrichteten Umsatzssteuerbeiträge bei den Betriebsausgaben einzutragen sind.
Bin für jeden Rat dankbar! :-)
mir ist nicht ganz klar, ob und wie die vereinnahmten sowie die später an die Bundeskasse entrichteten Umsatzssteuerbeiträge in der EÜR eingetragen werden müssen. Wenn ich die Einnahmen aus EU-Fernverkäufen als Zeile in "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" eintrage und die Summe der zugehörigen Umsatzsteuerbeträge (mit den jeweils länderspezifischen Steuersätzen) als Zeile in "Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben", erhalte ich die Warnung
Die vereinnahmte Umsatzsteuer in Zeile 16 beträgt mehr als 19 Prozent der gegebenenfalls umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Zeile 14 + Zeile 18 + Zeile 19 + Zeile 20). Dies ist nur in Ausnahmefällen zulässig (zum Beispiel, wenn die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage ermittelt wird, § 10 Absatz 5 UStG).
weil in vielen Ländern ja ein höherer Steuersatz zwischen 20 und 22% gilt. Sollte ich die Warnung einfach ignorieren, gibt es ein anderes Feld oder sind Umsätze aus EU-Fernverkäufen einfach als Zeile in "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen" zu ergänzen?
Ebenfalls wäre die Frage, wo – sofern notwendig – die an die Bundeskasse entrichteten Umsatzssteuerbeiträge bei den Betriebsausgaben einzutragen sind.
Bin für jeden Rat dankbar! :-)
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