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Grundsteuer NRW - 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten Zeile 51

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    Grundsteuer NRW - 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten Zeile 51

    Moin zusammen,

    meine Frau und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses - uns gehört das Haus zu gleichen Teilen.

    Unter Punkt 4 "Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten" habe ich uns beide jeweils angelegt.
    Nun stelle ich mir die Frage was ich jeweils in Zeile 51 unter "Zähler" und "Nenner" eintragen muss.
    Die Eingabe 1/2 und 1/2 wird nicht akzeptiert.

    Habt ihr eine Idee?

    #2
    du bist in der Anlage Grundstück? bei beiden muss dann jeweils 1/2 in zeile 51 rein. Im Hauptformular muss 1/1 rein bei wirtschaftliche Einheit rein. Das aufteilen kommt dann in der Anlage.

    was bedeutet "wird nicht akzeptiert" ? Die genaue Fehlermeldung wäre hilfreich
    Zuletzt geändert von kiki1964; 07.07.2022, 09:04.

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      #3
      50/100 gehört da rein.

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        #4
        Moin Kiki,

        vielen Dank für deine Rückmeldung.

        Ich bin im Hauptformular.
        Bei Eintragung 1/2 kommt die Fehlermeldung "Es sind nur ganzzeilige Werte erlaubt".

        Kommentar


          #5
          Zitat von onkel1988 Beitrag anzeigen
          Moin Kiki,

          vielen Dank für deine Rückmeldung.

          Ich bin im Hauptformular.
          Bei Eintragung 1/2 kommt die Fehlermeldung "Es sind nur ganzzeilige Werte erlaubt".
          mach doch mal einen screenshot von der eintragung... hast du auch beide felder genutz feld 1 = 1 feld daneben 2 keinen Bruch in ein Feld da stört er sich am Strich

          50 - 100 würde auch gehen

          Kommentar


            #6
            2022-07-07 09_11_42-ELSTER - Grundsteuer für andere Bundesländer - Eigentümer(innen)_Beteiligte.png

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              #7
              feld 70 = 1 Feld 71 = 2
              und das bei dir und deiner frau

              so wie du es geschrieben hast sind es 12/12 also 1 ganzes.....

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                #8
                Geschrieben hat er wohl: 1 Leerzeichen und dann 2. Richtig wäre bei Ehegatten regelmäßig Zähler 1 Nenner 2 und zwar bei jedem.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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