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Grundsteuer NRW: Verknüpfung Flurstücke (GW1) zu Angaben zum Grund und Boden (GW2)

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    Grundsteuer NRW: Verknüpfung Flurstücke (GW1) zu Angaben zum Grund und Boden (GW2)

    Ich bin Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Wohnblock, welcher sich über drei Flurstücke erstreckt. Alle drei Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert.

    Diese Flurstücke sind gemäß der Angaben aus dem zugehörigen Grundbuchblatt unter GW1, Absatz 3 eingetragen.

    In der Anlage GW2 sollen jetzt "Angaben zum Grund und Boden" getätigt werden

    1. Was wird unter Fläche des Grundstücks in der Anlage GW2 "Angaben zum Grund und Boden" erwartet und wie berechnet sich der Wert ? Meine Vermutung, es ist mein Anteil an der Gesamtfläche aller drei Flurstücke (gemäß GW1 11. zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner) ? Korrekt ?

    2. Um diese eine anteilige Gesamtfläche unter "Angaben zum Grund und Boden" GW2, korrekt mit den Angaben zu den angegebenen Flurstücken zu verknüpfen, sollte für jedes der drei Flurstücke, die gleiche Fläche verknüpft werden (gleicher Schlüsselwert) ?

    Elster ist nach Prüfung mit meinen Vermutungen gemäß 1. und 2. glücklich. Da es sich aber nur um Vermutungen handelt, die Fragen und eventuell hilft es auch anderen wenn man meine Vermutungen hier im Forum bestätigen oder widerlegen könnte.

    #2
    Zu 1. - dein Anteil in qm an der gesamtfläche. Bsp: 1200 qm gesamt fläche aller Flurstücke incl. bebauung
    dein anteil laut Kaufvertrag / Grundbuch 25/1000

    dein Anteil in qm 1200 Fläche / 1000 x 25 = 30 qm ( bei kommazahlen ist abzurunden)

    Dein Anteil an der gesamten Grundfläche beträgt 30 qm dazu trägst du den Bodenrichtwert ein.
    weiter unten erklärst du dann das Wohneigentum (wohnung ) mit dessen qm.

    zu 2: wenn alle flurstücke den gleichen bodenwert haben kannst du diese inn GW2 addieren um eine verknüpfung herzustellen machst du dann bei jedem grundstück den eintrag 1
    Zuletzt geändert von kiki1964; 07.07.2022, 10:24.

    Kommentar


      #3
      Wie man da bei mehr als einem Flurstück geschickterweise vorgeht, ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

      Das sollte selbsterklärend sein.

      ETW_Anteile.JPG

      Bei identischem Bodenrichtwert wird immer mit erste Fläche verknüpft.
      Zuletzt geändert von Charlie24; 07.07.2022, 10:27.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        ganz herzlichen Dank für die Antworten, das klärt mein Verständnis und Vermutungen.

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