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Grundsteuer B.-W.; 2 Aktenzeichen, 1 Erklärung

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    Grundsteuer B.-W.; 2 Aktenzeichen, 1 Erklärung

    Ich habe eine Erklärung zu einer Eigentumswohnung mit 1 Garage, die auf einem separaten Grundstück liegt, zu einem Aktenzeichen abgegeben (dem für die Garage). Nach dem Versand habe ich festgestellt, dass mir das Finanzamt 2 Schreiben mit 2 verschiedenen Az. zugeschickt hatte.
    Kann ich hoffen, dass meine Erklärung richtig verarbeitet wird oder muss ich alles neu machen?

    #2
    Bei zwei Aktenzeichen und zwei Grundstücken musst du auch zwei Erklärungen abgeben. Das ist an sich kein Problem, da du die Daten von der schon versandten Erklärung kopieren bzw. übernehmen kannst.

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      #3
      Ja, ich kann die "Daten in ein neues Formular übernehmen" oder "alle Daten zu dieser Übermittlung löschen". Also 2 x übernehmen und dann das alte Formular löschen?

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        #4
        du musst das nicht löschen, das bleibt halt falsch in deinem Elterkonto. Beim FA ist es eh schon.

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          #5
          Man muss die Daten natürlich auf das zweite Objekt abändern, man erspart sich durch die Datenübernahme aber die erneute Eingabe der persönlichen Daten.

          Übermittelte Daten sollte man nur dann löschen, wenn eine korrigierte Fassung übermittelt wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Eddie_543 Beitrag anzeigen
            Ich habe eine Erklärung zu einer Eigentumswohnung mit 1 Garage, die auf einem separaten Grundstück liegt, zu einem Aktenzeichen abgegeben (dem für die Garage). Nach dem Versand habe ich festgestellt, dass mir das Finanzamt 2 Schreiben mit 2 verschiedenen Az. zugeschickt hatte.
            Tja, das Thema wirtschaftliche Einheit ist schon irgendwie "lustig" oder einfach schwer oder schwerer zu erkennen, als man sich das gesetzlich so vorstellt. ;-)

            Hoffen sollte man lieber nicht, dass eine Erklärung richtig verarbeitet wird, außer man möchte unbedingt eine Schätzung und Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder riskieren. Und auf die Vollständigkeit und Richtigkeit von Infoschreiben darf man sich sowieso nicht verlassen, denn sie sollten zwar richtig sein, aber müssen es nicht.

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              #7
              Dank an alle für die Tipps!

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                #8
                Schönen guten Tag, habe ein ähnliches Problem, es handelt sich um ein Grundstück auf dem zwei Einfamilienhäuser stehen , dazu 2 Aktenzeichen einmal mit Flurnummer einmal ohne , muss ich jetzt 2 komplette Erklärungen mit Haupvordruck und in beiden die Grunstückfläche angeben?

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                  #9
                  muss ich jetzt 2 komplette Erklärungen mit Haupvordruck und in beiden die Grunstückfläche angeben?
                  Das Flurstück kannst du über Zähler und Nenner auf die beiden Häuser aufteilen. Wenn das Wohnungseigentum sein sollte,

                  ist diese Aufteilung notariell geregelt
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Danke für die schnelle Antwort, ist nicht notarielle geregelt das Flurstück gehört komplett einer Frau und im zweite Haus wohnt die Tochter.

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                      #11
                      ... ist nicht notarielle geregelt das Flurstück gehört komplett einer Frau und im zweite Haus wohnt die Tochter.
                      Dann bleibt die Aufteilung des Flurstücks dir überlassen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Das heisst ich erstelle 2 Erklärungen mit dem jeweiligen Aktenzeichen und trage unter Flurstückdaten jeweils die hälfte der gesamten Grundfläche ein.

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                          #13
                          ... und trage unter Flurstückdaten jeweils die hälfte der gesamten Grundfläche ein.
                          Nein, das Flurstück selbst wird immer mit der amtlichen Fläche erfasst, Dass nur die Hälfte zur wirtschaftlichen Einheit gehört

                          erklärt man über Zähler und Nenner, also jeweils 1 und 2.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Ah ok, Danke Charlie, aber nochmal zum verstehen, ich erstelle eine Erklärung erfasse das 1.Haus mit der Hausnummer 8 unter dem Aktenzeichen 102/.....bei diesem Schreiben steht eine FlurNr.dabei, da erfasse ich die amtliche Fläche , und bei zähler 1 und nenner 1, da die gesamte fläche und das haus der Frau gehört.

                            jetzt gibt es noch ein zweites Aktenzeichen bei dem nur die Adresse ohne Flur nr. Also es handelt sich um Hausnummer 8a das auf dem selben Grundstück von der Frau sprich Mutter steht, muss ich da nochmal die selbe amtliche Fläche eintragen und dann als Zähler 1 Nenner 2 eingeben? nicht das es dann doppelt erfasst ist! Aber eigentlich gehört der Tocher keine Grundfläche, es steht nur das Haus drauf.

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                              #15
                              Du musst dann schon in beiden Erklärungen Zähler 1 und Nenner 2 verwenden, sonst erklärst du nämlich 150% der Fläche !

                              Aber eigentlich gehört der Tocher keine Grundfläche, es steht nur das Haus drauf.
                              Ist das eventuell ein Gebäude auf fremden Grund und Boden ? Dann muss man neu darüber nachdenken.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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