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Grundsteuererklärung Niedersachsen Erbbau

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    Grundsteuererklärung Niedersachsen Erbbau

    Hallo,
    unter Frage 3 (Angaben zu Eigentümer) gibt es diese Auswahlmöglichkeiten; welche davon ist bei Erbbau relevant? Erbengemeinschaft kann es ja nicht sein ...

    0 Alleineigentum einer natürlichen Person
    1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
    2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
    3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
    4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
    5 Erbengemeinschaft
    6 Bruchteilsgemeinschaft
    7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
    8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
    9 andere Grundstücksgemeinschaft

    Danke

    #2
    Also in dem Formular Anlage Grundstück (GW2) für BW kommt später eine Option, die man wählen kann.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

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      #3
      Hallo,
      trägt man dann ab Zeile 42 den Erbbauberechtigten ein? In diesem Fall gehört das Haus mir. Ich bin Erbbauberechtigter.
      Danke im Voraus für eure Antwort.

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        #4
        trägt man dann ab Zeile 42 den Erbbauberechtigten ein? In diesem Fall gehört das Haus mir. Ich bin Erbbauberechtigter.
        Ja, du trägst dich im Hauptvordruck unter Eigentümer(in)/Beteiligte ein. In der Anlage Grundstück ist der Erbbauverpflichtete zu erfassen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Was muss ich ankreuzen?

          0 Alleineigentum einer natürlichen Person
          1 Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
          2 Alleineigentum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person
          3 Alleineigentum einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person
          4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
          5 Erbengemeinschaft
          6 Bruchteilsgemeinschaft
          7 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen
          8 Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von juristischen Personen
          9 andere Grundstücksgemeinschaft

          Danke

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            #6
            Das was zutrifft.

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              #7
              Was trifft da für Erbbau zu?

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                #8
                Was trifft da für Erbbau zu?
                Du musst doch selbst wissen, ob dir das Erbbaurecht allein gehört oder gemeinsam mit einem Ehegatten.

                Woher sollen wir das wissen ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Das Erbbaurecht gehört mir allein. Wo muss ich denn überall für Niedersachsen eintragen, dass es sich bei meinem Grundstück um Erbbaurecht handelt? Das habe ich noch nicht verstanden.

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                    #10
                    Wo muss ich denn überall für Niedersachsen eintragen, dass es sich bei meinem Grundstück um Erbbaurecht handelt?
                    Anzugeben ist das in der Anlage Grundstück auf Seite 9. Da musst du Zeile 40 ankreuzen und ab Zeile 41 Angaben zum Erbbauverpflichteten machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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