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    Kellerräume

    Hallo ,
    Beim ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für NRW habe ich eine Frage.
    Muss ich beim ausfüllen der Erklärung auch die Kellerräume angeben? Und warum ?
    mfg
    Kalle

    #2
    Muss ich beim ausfüllen der Erklärung auch die Kellerräume angeben?
    Nur dann, wenn Räume im Keller (Untergeschoss) ausnahmsweise zur Wohnfläche rechnen würden. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24
      danke für die schnelle Antwort .
      Es sind reine Kellerräume also brauche ich sie nicht angeben. Danke
      Freundliche Grüße
      Kalle

      Kommentar

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