Wohneigentum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit - Wohneigentum

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  • MichaelE
    Neuer Benutzer
    • 21.01.2020
    • 7

    #1

    Wohneigentum Anteil an der wirtschaftlichen Einheit - Wohneigentum

    Guten Tag,

    ich werde für meine Mutter (70 Jahre) die Feststellung machen dürfen / müssen.

    Jetzt habe ich mir das Erklärvideo (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...ung-mit-elster) angesehen, und das sieht so an sich nicht so dramatisch aus, welche Informationen man braucht.

    Nur bei GW1, Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) werde ich stutzig und verstehe es nicht.
    Dies ist in dem Video, bei Minute 03:52.

    Es handelt sich um ein gekauftes Haus mit Garten, Einfahrt, Garage.

    Meine Mutter ist alleinige Eigentümerin des Hauses/Grundstücks.

    Was wird dort jetzt eingetragen?

  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Das ist der allereinfachste Fall 1/1

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45944

      #3
      Es handelt sich um ein gekauftes Haus mit Garten, Einfahrt, Garage.
      Zähler 1 und Nenner 1 ist bei einem Einfamilienhaus für Zeile 11 zutreffend

      Meine Mutter ist alleinige Eigentümerin des Hauses/Grundstücks.
      Dann gilt Zähler 1 und Nenner 1 auch für Zeile 51 des Hauptvordrucks.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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