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Gewerbesteuermessbetrag bei Zerlegung

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    Gewerbesteuermessbetrag bei Zerlegung

    Hallo,

    mein Betrieb hatte in 2021 zwei Betriebsstätten in zwei verschiedenen Gemeinden. Der Gewerbeertrag muss also zerlegt werden. - Hierzu zwei Fragen:

    1) In Anlage G soll der Hebesatz angegeben werden. Dieser ist aber unterschiedlich in den o.g. zwei Gemeinden. Was gebe ich an??

    2) In dem Formular für die Zerlegung muss ein Zerlegungsmassstab angegeben werden. Dieser lautet bei mir "Arbeitsstunden". - Trotzdem wird die Eingabe des "Unternehmerlohns" gefordert (dies wäre bei Zerlegung nach Arbeitslohn auch korrekt - ist aber in meinem Fall falsch). - Ich halte das für einen Programmfehler. Wie umgehe ich diesen Fehler?

    Danke für eine Antwort

    Ulla

    #2
    Hast Du wirklich so viele Betriebe, dass der Hebesatz bei Dir abgefragt wird ? Das müssen ja dann mindestens drei sein, beim ersten und zweiten wird der Hebesatz nicht abgefragt.

    § 31 Abs. 5 GewStG (Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung) lautet: Bei Unternehmen, die nicht von einer juristischen Person betrieben werden, sind für die im Betrieb tätigen Unternehmer (Mitunternehmer) insgesamt 25.000 Euro jährlich anzusetzen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Hallo Picard777,

      erstmal: danke für Deine Antwort.

      Nein, ich habe nicht mehrere Betriebe, sondern einen einzigen Betrieb, der sich aber in zwei Gemeinden (mit unterschiedlichen Hebesätzen) befindet.

      Meine Frage nach dem Hebesatz beziehlt sich auf Anlage G (zum Hauptvordruck) - Ziffer 2 (Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach §35 EStG).

      ---
      Zerlegung: ich will (nach § 33 GewStG) NICHT nach Arbeitslöhnen zerlegen - sondern nach Arbeitsstunden. -- Dies kann man als Zerlegungsmaßstab auch angeben - das Programm verlangt aber trotzdem die Angabe eines Unternehmerlohns.- Ich kann die Fehlermeldung natürlich umgehen, wenn ich einfach die 25.000 € bei einer Betriebsstätte eintrage.....
      --

      Vielleicht hast Du ja noch eine "Idee".

      Gruß

      Ulla

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        #4
        Zur Anlage G (habe gerade keinen Zugriff auf Mein Elster, daher kann ich das nur anhand des Papierformulars sagen): Wenn Du nur einen Betrieb hast, wird in zeile 17 nur der Messbetrag und in Zeile 18 nur die Gewerbesteuer abgefragt, der Hebesatz wird gar nicht abgefragt.

        Zur Gewerbesteuerzerlegungserklärung: Da musst Du scheinbar an irgendeiner Stelle beim Zerlegungsmaßstab nicht § 33 GewStG ausgewählt haben und / oder an Stellen etwas eingetragen haben, die nur bei einem anderen Zerlegungsmaßstab als § 33 GewStG zulässig sind.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Doch, in Zeile 18 wird der Hebesatz abgefragt:

          (kopiert aus Elster)
          Für 2021 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer, die auf den Gewerbesteuer-Messbetrag entfällt


          Zeile 18
          Hebesatz in Prozent


          Zeile 18
          Gewerbesteuer (Euro)

          Man kann das Feld "Hebesatz" allerdings frei lassen - was ich jetzt tue.

          Danke für Deine Bemühungen

          Gruß

          Ulla







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