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Grundsteuer NRW-Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert

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    Grundsteuer NRW-Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert

    Unser Flurstück hat 2 unterschiedliche Bodenrichtwerte. Bei der Prüfung erscheint die Fehlermeldung : "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
    Wenn man den 2. Wert löscht, verschwindet die Fehlermeldung. Habt ihr eine Lösung, die Hotline ist nicht erreichbar und die Finanzmitarbeiter*innen wissen nicht Bescheid. Danke !
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    #2
    Du gibst in Zeile 11 (untere Zeile, außer bei Baden-Württemberg mit "19" versehen) des Hauptvordrucks ("enthalten in ...") beim Flurstück an, welchem erklärten Bodenrichtwert es zuzurechnen ist.
    Wenn ich die Auswahltexte jetzt mal etwas schöner schreibe gilt:

    1 = erste Fläche (Schlüsselzahl 1: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte erste Bodenrichtwert)
    2 = zweite Fläche (Schlüsselzahl 2: Für dieses Flurstück gilt der in Anlage Grundstück erklärte zweite Bodenrichtwert)
    3 = beiden Flächen (Schlüsselzahl 3: Für dieses Flurstück gilt teils der erste auf Anlage Grundstück erklärte Bodenrichtwert und teils der zweite auf Anlage Grundstück erklärte Bodenrichtwert)

    Da Du auf der Anlage Grundstück jetzt zwei Bodenrichtwerte erklärt hast, aber bei keinem Flurstück die Zuordnung zum zweiten Bodenrichtwert erklärt hast,
    kommt es zum Fehler.

    Viele Grüße
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 07.07.2022, 13:55.

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      #3
      Die Auswahl bei der Kennzahl 19 (untere Zeile 11 im Hauptvordruck) wurde inzwischen geändert ! Bei der Auswahl 3 steht jetzt:

      beiden Flächen (Schlüsselzahl: 3)
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        War mein Schreibfehler im Forumsbeitrag.
        Ich hab's soeben korrigiert.

        Viele Grüße
        Sepp

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          #5
          Wenn ich es recht in Erinnerung habe, stand da ursprünglich wirklich mal dritte Fläche, ganz sicher bin ich mir aber auch nicht mehr.

          Die Hilfe zu der Thematik ist nach wie vor eine Katastrophe bzw.gibt es keine.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Super, vielen Dank Sepp, mit Auswahl 3 hat's geklappt ! Perfekt. Hat mir zeitraubende Warteschleifen erspart.

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              #7
              Wobei 2 ja auch noch zur Auswahl stand. Aber die genauen Grundstücksverhältnisse kennst Du besser.

              Gruß
              Sepp

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                #8
                Ich vermute, für das 2. Flurstück auf dem Grundstück muss ich in Elster ein neues Formular anlegen, richtig ?

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