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Grundstück mit unterschiedlichen Bodenwerten?

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    Grundstück mit unterschiedlichen Bodenwerten?

    Wegen eines Tippfehlers, vielleicht erhielt ich deshalb keine Antwort, stelle ich meinen Beitrag von
    vorgestern nochmal ein.
    Mein Sohn hat für die Grundsteuererklärung folgende Datenblätter erhalten: siehe Anhang 1 und 2.

    Anhang 1 enthält das Wohnhaus mit 228 bzw. 230 m². Die 2 m² sind zwar seltsam, aber was solls.
    Anhang 2 enthält das Grundstück der später angebauten Scheune und des Gartens, zusammen 250 m²
    Dieses Flurstück Zähler 60 wird 3 x aufgelistet mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten?
    Also sind wohl 2 Grundstücke einzutragen, aber mit welchem Bodenrichtwert 30 € oder 0,80 €?
    Anlage 3 ist aus dem Internet und enthält das bzw. die betreffenden Grundstücke: 60 und 59/4
    Ich weiß da nicht weiter!
    Wenn ich mich unklar ausgedrückt habe, bin ich gerne bereit es zu erläutern.
    Grüße
    vundedpalz
    Angehängte Dateien

    #2
    Der Bodenrichtwert für das Grünland und den Acker mit dem Entwicklungszustand Land- und Forstwirtschaft ist identisch, also sollte wahrscheinlich einfach bei der Anlage Grundstück in der Zeile 4 die 250 m² mit 39 €/m² und in Zeile 5 die 250 m² mit 0,80 €/m² eingetragen werden gemäß Anleitung zur Anlage Grundstück, Seite 2:
    Bodenrichtwert Der Wert unbebauter Grundstücke und der Bodenwert bebauter Grundstücke werden durch den Bodenrichtwert festgelegt. Dieser wird von Gutachterausschüssen nach § 196 des Baugesetzbuches ermittelt. Sie können den Bodenrichtwert für die Bodenrichtwertzone, in der sich Ihr Grundstück befindet, im Internet über die Informationssysteme der Länder kostenfrei abrufen. Tragen Sie diesen Bodenrichtwert grundsätzlich ohne Anpassungen in Zeile 4 ein. Anzugeben ist der am Hauptfeststellungsstichtag auf den 1. Januar 2022 maßgebliche Bodenrichtwert. Dieser gilt auch bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen auf einen Stichtag nach dem Hauptfeststellungsstichtag. Sind für das Grundstück verschiedene Bodenrichtwerte anzuwenden, weil sich das Grundstück z. B. über mehrere Bodenrichtwertzonen erstreckt, tragen Sie in den Zeilen 4 und 5 die anteilige Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert ein.
    Bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Hauptvordruck) zu Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens müssten zwei Flurstücke (60 und 59/4 bei Zeile 9-11 und 12-14) betroffen und einzutragen bzw. auszufüllen sein.

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      #3
      Wenn ich es so eintrage, kommt es mir vor, wie wenn ich ein und dasselbe Grundstück mit der Flur-Nr. 59/4 zweimal aufführe und so die Fläche von 250m² zweimal angerechnet wird; 1 x mit 39,-€ und nochmal mit 0,80 €.
      Könnte es nicht so sein, dass man feststellen müsste, welcher Teil bzw. welcher m²-Fläche -aus den 250 m²- mit 39,-€ und wieviel m² mit 0,80 € einzutragen sind? z.B. 125m² mit 39 € und 125 m² mit 0,80€. Aber wie soll man das aufteilen???

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        #4
        Zitat von vundepalz Beitrag anzeigen
        Wenn ich es so eintrage, kommt es mir vor, wie wenn ich ein und dasselbe Grundstück mit der Flur-Nr. 59/4 zweimal aufführe und so die Fläche von 250m² zweimal angerechnet wird; 1 x mit 39,-€ und nochmal mit 0,80 €.
        Könnte es nicht so sein, dass man feststellen müsste, welcher Teil bzw. welcher m²-Fläche -aus den 250 m²- mit 39,-€ und wieviel m² mit 0,80 € einzutragen sind? z.B. 125m² mit 39 € und 125 m² mit 0,80€. Aber wie soll man das aufteilen???
        hasz du schon mal bei - Boris.de - geschaut was dort für richtwerte angegeben sind?

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          #5
          "bodenrichtwerte-boris" hilft mir auch nicht wirklich weiter, da sind die 60€ für das Flurstück 59/4 und die 0,80 € für das Flurstück 60 verzeichnet.
          Aber was mit dem "abgeleiteter Bodenwert" sein soll, kann ich da auch nicht erkennen.

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            #6
            Habe jetzt unter
            https://www.lfst-rlp.de/unsere-theme...aq-grundsteuer
            Erläuterungen zu "abgeleiteter Bodenwert" und "was es bedeutet wenn eine Teilfläche mehrere Werte im Datenstammblatt ausweist.
            Abgeleiteter Bodenwert demnach:
            Für Wohngrundstücke bzw. gewerblich genutzte Grundstücke außerhalb der Bodenrichtwertzonen geschlossener Ortschaften (sog. bebauter Außenbereich) wurden in Abstimmung mit dem Oberen Gutachterausschuss sog. abgeleitete Bodenwerte modellartig ermittelt. Bei der Ableitung dieser Werte wird auf die Bodenrichtwerte vergleichbarer baureifer Grundstücke benachbarter Baugebiete zurückgegriffen, die unter Zugrundelegung typischer Grundstücksmerkmale im Außenbereich mittels sog. Umrechnungskoeffizienten angepasst worden sind. Sie sind daher nur für Grundstücke innerhalb des bebauten Außenbereichs zu verwenden.
            Aufgrund der dortigen baulichen Ausnutzungsmöglichkeiten sind Bodenrichtwerte bezogen auf Flächen der Land- und Forstwirtschaft für diese Flächen nicht zu übernehmen.

            Mehrere Bodenrichtwerte:
            Werden in der Ausfüllhilfe (Datenstammblatt) mehrere Bodenrichtwerte für die gleiche Teilfläche ausgewiesen, ist lediglich ein Wert in der Feststellungserklärung anzugeben. Dabei ist der Wert auszuwählen, dessen Art der Nutzung am ehesten mit der des zu bewertenden Grundstücks vergleichbar ist.

            Das bedeutet wohl dass der "Abgeleitete Bodenwert überhaupt nicht angegeben werden soll/muss und bei den mehreren Bodenwerten derjenige auszuwählen ist, der am ehesten von der Nutzung am Ehesten passt. Entweder Grünland oder Acker (siehe hierzu Anhang 2 meiner ersten Anfrage).
            Was meint Ihr dazu???
            Zuletzt geändert von vundepalz; 09.07.2022, 17:28.

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