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Grundsteuererklärung NRW Eigentumswohnung

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    Grundsteuererklärung NRW Eigentumswohnung

    Meine Mutter war am 01.01.22 Eigentümerin einer Eigentumswohnung (74 qm Wohnfläche+Keller+Gartenanteil+Stellplatz). Miteigentumsanteil ist 179/1000 von 574 qm Fläche. Daten eingegeben. Ergebnis 102qm. Jedoch wird im Formular nicht nach Wohnungsgröße gefragt. Habe meine Mutter als Eigentümerin 1/1 angegeben, Alleineigentum "0". Fehler? Was will das Programm jetzt? Ich weiß echt nicht weiter.

    #2
    Jedoch wird im Formular nicht nach Wohnungsgröße gefragt. Habe meine Mutter als Eigentümerin 1/1 angegeben,
    Nach der Wohnungsgröße wird in der Anlage Grundstück unter 5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert auf der Teilseite 3 natürlich gefragt.

    Wo hast du den Eintrag 1 und 1 gemacht ? Das stimmt nur für Zeile 51 des Hauptvordrucks. In Zeile 11 sind die 179 und die 1000 einzutragen.

    Der Grundstücksanteil ist mit 102 m² korrekt berechnet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Info! Zwei Fragen habe ich noch: 1. Ist die Eigentumswohnung "Alleineigentum", oder eine "Bruchteilsgemeinschaft", da das Haus ja auf verschiedene Parteien aufgeteilt ist?
      2. Terasse ist in der Grundfläche der Wohnung anteilig enthalten. Keller muss wohl nicht extra eingegeben werden? Gartenanteil auch nicht ( in 179/1000 Grundstücksanteil enthalten, nehme ich an). Wie verhält es sich mit dem PKW-Stellplatz - Sondereigentum..- (kein Carport, keine Garage)? Kommt der zu der Wohnungsfläche hinzu?

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        #4
        Korrigiere mich, der PKW-Stellplatz ist als Sondernutzungsrecht, nicht Sondereigentum, eingetragen, ebenso die Terasse und eine Gartenfläche.

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          #5
          Korrigiere mich, der PKW-Stellplatz ist als Sondernutzungsrecht, nicht Sondereigentum, eingetragen, ebenso die Terasse und eine Gartenfläche.
          Das sollte keine Rolle spielen Die Terrasse wird mit einem Viertel zur Wohnfläche gerechnet, der Anteil am Grundstück ergibt sich aus 179/1000 Miteigentumsanteil

          Da die Erklärung nur für das Wohneigentum deiner Mutter erstellt wird, ist Alleineigentümer zutreffend.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke für die Klarstellung! Ist der PKW-Stellplatz dann auch in 179/1000 enthalten oder muss dieser, wie die Terrasse, zu irgendeinem Anteil der Wohnungsfläche zugerechnet werden?

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              #7
              Wenn überhaupt, dann muss der PKW-Stellplatz als Zahl, also mit 1 eingetragen werden. Das hängt vom Bundesland ab.

              Zur Wohnfläche rechnet er jedenfalls nicht. Wenn mit den Sondernutzungsrechten keine weiteren Miteigentumsanteile verbunden sind,

              dann ist alles mit den 179/1000 erledigt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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