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Eigentumswohnung mit TG- Stellplatz ein Aktenzeichen/zwei Grundbuchblätter

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    Eigentumswohnung mit TG- Stellplatz ein Aktenzeichen/zwei Grundbuchblätter

    Auf der Ausfüllhilfe vom Finanzamt ist eine Eigentumswohnung mit Angaben zu Flächen/Teilflächen und darunter der TG-Stellplatz ebenfalls mit Angaben zu Flächen/Teilflächen angegeben. Sie befinden sich in einem Aktenzeichen haben aber separate Grundbuchblätter.
    Ich habe jetzt im Hauptvordruck (GW1) unter 3. Gemarkung und Flurstücke des Grundvermögens beide Flächen einzeln erfasst und in der Anlage Grundstück (GW2) die beiden anteiligen Flächen (also Wohnung + TG Stellplatz) addiert, da sie den gleichen Bodenrichtwert haben.
    Ist das so richtig? Oder muss ich bei der Anlage Grundstück nur bei Anzahl der Garagen: "1" auswählen und die Daten vom TG-Stellplatz gar nicht erfassen?

    #2
    ... und die Daten vom TG-Stellplatz gar nicht erfassen?
    Um welches Bundesland geht es ? Es gibt nämlich unterschiedliche Regelungen dazu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Rheinland Pfalz

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        #4
        Es gilt folgendes Beispiel:

        Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen (hier: 1). Tragen Sie auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 13 bei „Wohnungen über 100 m²“ die „1“ und als gesamte Wohnfläche in m² „130“ ein.

        Wie das genau zu verstehen ist, wenn es für den Tiefgaragenstellplatz einen eigenen Miteigentumsanteil an den Gesamtflächen gibt, wird allerdings auch daraus nicht wirklich klar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Genau, sonst hätten sie mir ja die Informationen zu dem TG-Stellplatz, der einen eigenen Miteigentumsanteil hat nicht zugeschickt....wenn ich diese nicht mit aufnehmen soll und nur eine "1" bei Garagen angebe.

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            #6
            Wenn für den Miteigentumsanteil an dem Tiefgaragenstellplatz der gleiche Nenner gilt wie für Miteigentumsanteil bei der Wohnung könnte man sich

            damit behelfen, den Zähler in Zeile 11 des Hauptvordrucks einfach zu erhöhen und das Grundbuchblatt unter Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

            anzugeben. Es müsste aber auch möglich sein, das Flurstück ein zweites Mal zu erfassen und jeweils erste Fläche (Schlüsselwert: 1) auszuwählen.

            In der Anlage Grundstück erklärst du dann die anteilige Gesamtfläche aus beiden Anteilen in einer Summe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Genauso habe ich es gemacht, zweimal erfasst bei 3. Gemarkungen und bei der Anlage Grundstück (4. Anlage zu Grund und Boden) die Gesamtfläche addiert....

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                #8
                Dann wird schon alles richtig sein. Die Gesamtfläche ist auf volle m² abzurunden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von horse Beitrag anzeigen
                  Auf der Ausfüllhilfe vom Finanzamt ist eine Eigentumswohnung mit Angaben zu Flächen/Teilflächen und darunter der TG-Stellplatz ebenfalls mit Angaben zu Flächen/Teilflächen angegeben. Sie befinden sich in einem Aktenzeichen haben aber separate Grundbuchblätter.
                  Ich habe jetzt im Hauptvordruck (GW1) unter 3. Gemarkung und Flurstücke des Grundvermögens beide Flächen einzeln erfasst und in der Anlage Grundstück (GW2) die beiden anteiligen Flächen (also Wohnung + TG Stellplatz) addiert, da sie den gleichen Bodenrichtwert haben.
                  Ist das so richtig? Oder muss ich bei der Anlage Grundstück nur bei Anzahl der Garagen: "1" auswählen und die Daten vom TG-Stellplatz gar nicht erfassen?
                  Ob das so richtig ist, ist eigentlich egal. Sie wollen doch, daß Ihre Grundsteuererklärung vom Programm akzeptiert wird.
                  Auf "prüfen" klicken, und schon wissen Sie das! Sie haben mit Sicherheit eine Fehlermeldung erhalten. Warum schreiben Sie uns das nicht?
                  freundliche Grüße midihamisch

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                    #10
                    Sie haben mit Sicherheit eine Fehlermeldung erhalten.
                    Warum soll er denn eine Fehlermeldung erhalten haben, er hat seine Miteigentumsanteile doch korrekt erklärt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Warum soll er denn eine Fehlermeldung erhalten haben, er hat seine Miteigentumsanteile doch korrekt erklärt.
                      Weil das Programm fehlerhaft ist, wie mir mein Freund (Mathematiker und Finanzbeamter) aus Rheinland Pfalz mitgeteilt hat,
                      und weil er wahrscheinlich hier nicht gefragt hätte, wenn alles geklappt hätte. Und wenn's nicht klappt...............Kretschmann!
                      (Gilt nur für BW.)
                      freundliche Grüße
                      midihamisch

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