Auf der Ausfüllhilfe vom Finanzamt ist eine Eigentumswohnung mit Angaben zu Flächen/Teilflächen und darunter der TG-Stellplatz ebenfalls mit Angaben zu Flächen/Teilflächen angegeben. Sie befinden sich in einem Aktenzeichen haben aber separate Grundbuchblätter.
Ich habe jetzt im Hauptvordruck (GW1) unter 3. Gemarkung und Flurstücke des Grundvermögens beide Flächen einzeln erfasst und in der Anlage Grundstück (GW2) die beiden anteiligen Flächen (also Wohnung + TG Stellplatz) addiert, da sie den gleichen Bodenrichtwert haben.
Ist das so richtig? Oder muss ich bei der Anlage Grundstück nur bei Anzahl der Garagen: "1" auswählen und die Daten vom TG-Stellplatz gar nicht erfassen?
Ich habe jetzt im Hauptvordruck (GW1) unter 3. Gemarkung und Flurstücke des Grundvermögens beide Flächen einzeln erfasst und in der Anlage Grundstück (GW2) die beiden anteiligen Flächen (also Wohnung + TG Stellplatz) addiert, da sie den gleichen Bodenrichtwert haben.
Ist das so richtig? Oder muss ich bei der Anlage Grundstück nur bei Anzahl der Garagen: "1" auswählen und die Daten vom TG-Stellplatz gar nicht erfassen?
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