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Grundsteuererklärung NRW - Eingabe Gemarkung, Flur ... erzeugt Fehlermeldung

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    Grundsteuererklärung NRW - Eingabe Gemarkung, Flur ... erzeugt Fehlermeldung

    Hallo,
    mein bebautes Grundstück liegt in der Gemarkung Queckenberg, aber das Formular nimmt den Eintrag nicht an. Ist das ein Programmfehler oder liegt das Problem zwischen meinen Ohren?
    Grüße

    #2
    Gemarkung ist ja eigentlich ein Textfeld, solange da keine Sonderzeichen drin sind, sollte das doch laufen?

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      #3
      Ich habe Queckenberg eingegeben. Da ist kein Sonderzeichen drin.

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        #4
        Kannst du einen Screenshot hochladen ? Der Fehler liegt wahrscheinlich ganz woanders. Sind mehr Felder auf der Eingabeseite rot unterstrichen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Gemarkung.png

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            #6
            Flur nimmt es noch, aber Flurstück und Fläche erzeugen ebenfalls Fehler

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              #7
              aber Flurstück und Fläche erzeugen ebenfalls Fehler
              Das sind alles Pflichtfelder ! Bei Flurstück muss als Zähler die Flurstücknummer rein, die Gesamtfläche und der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit

              müssen ebenfalls angegeben werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Das weiß ich, aber es funzt trotzdem nicht. Habe alle Angaben und Felder versucht ...
                Gemarkung2.png

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                  #9
                  Die Zeile 11 musst du ebenfalls ausfüllen. Bei Einfamilienhaus wäre 1 und 1 einzugeben, bei Wohneigentum der Miteigentumsanteil, also z. B. 85 und 1000.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hurra, das war der Trick. Das FA hat allerdings mitgeteilt, dass ich 146 - 0 eingeben soll.
                    Vielen Dank
                    und Grüße
                    Genialoge

                    Kommentar


                      #11
                      Wohl kaum in Zeile 10 und in Zeile 11 146 / 0, oder ? Kann ich mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt das gesagt hat:

                      In Zeile 10 kann das gut sein (Flurstück 146 / 0), ja, aber in Zeile 11 wird Dein Anteil abgefragt und rein mathematisch kann da nie im Nenner eine 0 stehen bzw. das Grundstück will ich sehen, an dem Du einen Anteil von 146 / 0 hast, da ist sogar ein Warpantrieb wahrscheinlicher :-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Hallo Piccard,
                        richtig, in Zeile 11 gehörte 1/1. Macht rechnerisch ja auch Sinn. Verwirrend ist in jedem Fall, dass ja auch die korrekt befüllten Felder als Fehler markiert sind. Und warum der Anteil in Zeile 10 lt. Angaben des FA 146/0 sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Ist ja auch ne 0 im Nenner.
                        Grüße
                        Genialoge

                        Gemarkung3.jpg

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                          #13
                          Den Nenner kannst du bei der Flurstücksnummer einfach leer lassen, das führt nicht zu einem Fehler.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Weil die Syntax bei Flurstücken nun einmal so ist à la "Flurstück 17 / 4". Das hat auch nichts mit dem Finanzamt zu tun, sondern mit dem Katasteramt und dem Grundbuch und das mindestens seit Jahrzehnten, findest Du in jedem Kaufvertrag und sollte Eigentümern daher bekannt sein. An der Stelle ist das also kein mathematischer Bruch, sondern eine Darstellungsweise.

                            Darauf aufbauend hat die Finanzverwaltung dann wohl versucht das den Leuten begreiflich zu machen und hat das Naheliegenste gemacht und das so bezeichnet, wie das die Allermeisten aus der Schule kennen, nämlich dass das wie ein Bruch mit Zähler und Nenner aussieht. Dass damit aber so viele Leute dann Schwierigkeiten und das vermeintlich nie gesehen haben, obwohl ja auch die Schreiben ebenfalls mit diesen Angaben kamen, sorry, da bin ich ehrlich gesagt verblüfft bis zum Gehtnichtmehr.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                              #15
                              Hallo Picard777,

                              ich habe 30 Jahre Berufserfahrung mit System- und Softwareentwicklung (u.a. auch SAP), und die Umsetzung der "föderalen" Gewohnheiten und "Logiken" von Sachbearbeitern in digitale Abläufe hat mich vielfach verzweifeln lassen. Aber das scheint wohl mein Problem für meine (inzwischen durch Charlie24 geklärten) Fragezeichen zu sein.

                              Wenn es sich einerseits bei Flurstück im Feld 10 nur um eine Darstellungsweise und nicht um einem Bruch handelt, warum wird diese dann in zwei Felder aufgeteilt und werden die zwei Felder dann auch noch als Zähler und Nenner bezeichnet, denn genau das weist ja ausdrücklich auf einen mathematischen Bruch hin? Ein einziges Feld mit Bezeichnung "Merkmal" oder sonstwas zur Eingabe von z.B. "146/0" wäre da wohl richtiger und verständlicher. Von mir aus auch zwei Felder mit einem gemeinsamen Namen und dem Schrägstrich (der ja kein Bruchstrich ist) dazwischen, falls die Werte getrennt ausgewertet werden müssen.

                              Übrigens meldet das Formular bei Eingabe von 0 im Nenner (Zeile 10), dass der Nenner nicht 0 sein darf. Auch aus der Fehlermeldung ergibt sich für mein Verständnis, dass die Einträge offensichtlich als mathematische Division ausgewertet werden. Und warum bei fehlenden Eingaben in Pflichtfeldern oder nur bei falscher Eingabe in Zeile 11 auch die übrigen korrekten (!) Einträge (Gemarkung, Flurstück:Zähler, Flurstück:Nenner, Fläche) als Fehler markiert werden, ist auch absolut unlogisch und verwirrend.

                              Wo hat denn die Finanzverwaltung versucht, den Leuten irgendwas begreiflich zu machen? Eine ausführliche Anleitung mit Hinweisen, wie die Felder zu befüllen sind, hat NRW ja - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - scheinbar nicht für nötig gehalten. Durch die Schreibweise und Aufteilung der Bezeichnung in Zähler und Nenner haben sie wohl nicht nur bei mir eher das Gegenteil ausgelöst, und auch auf meine telefonische Nachfrage bei der Hotline bekam ich als Antwort, dass es sich um einen Softwarefehler handelt, der bereits bearbeitet würde.

                              Verwirrend übrigens auch, dass zu Beginn als erstes nach der Steuernummer gefragt wird UND nach dem Aktenzeichen. Dass die Steuernummer nur erforderlich ist, wenn kein Aktenzeichen mitgeteilt wurde, bekommt man nur zufällig nach mehreren Fehlversuchen heraus. Optisch wird man quasi zur Eingabe beider Felder aufgefordert, denn eine optionale Auswahl ergibt sich aus der Darstellung nicht. Richtg und sinnvoller wäre es, erst nach dem Aktenzeichen zu fragen und nur für den Fall, dass es keins gibt, das Feld Steuernummer zu öffnen.

                              Trotzdem Danke, der o.a. Hinweis von Charlie24 hat mir geholfen, die Herausforderung zu meistern und ich merke mir das für die Zukunft.
                              Meine Hinweise könnten durchaus auch als konstruktiver Verbesserungsvorschlag gesehen werden.

                              Grüße
                              Genialoge
                              Zuletzt geändert von Genialoge; 08.07.2022, 12:47.

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