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Grundsteuererklärung wirtliche Einheit bei NRW-Erbengemeinschaft für Zweifamilienhaus

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    Grundsteuererklärung wirtliche Einheit bei NRW-Erbengemeinschaft für Zweifamilienhaus

    Wir sind eine Erbengemeinschaft in NRW (3 Geschwister, die zu gleichen Teilen das Zweifamilienhaus der verstorbenen Eltern geerbt haben) und sind uns nicht sicher, welche Ziffern im Hauptvordruck als wirtschaftliche Einheit sowohl in Zeile 11 als auch in Zeile 51 jeweils als Zähler und Nenner einzutragen sind (Zähler 1 und Nenner 1 oder Zähler 1 und Nenner 3)?

    #2
    In Zeile 51 ist 1 und 3 korrekt, in Zeile 11 stimmt der Wert 1 und 1 dann, wenn es sich um ein Haus mit 2 Wohnungen handelt, die kein Wohneigentum sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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