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    Grundsteuerprogramm

    ...einfach grauenvoll dieses Programm! Endkontrolle wieder beim Verbraucher! Endlos-Fehlerschleife wegen Zähler und Nenner (es gibt keinen Nenner und der tolle Tip "nichts einzutragen" nutzt nichts) Absenden daher nicht möglich, die Phantasie reicht auch nicht mehr, was man da wohl eingeben könnte, damit es weitergeht. Die Reihenfolge beim Ausfüllen der Formulare ist auch nicht logisch oder vorgegeben, so dass es zu zusätzlichen unnötigen Fehlern kommt. Selbst die übliche Art Personaldaten abzufragen wird gern innerhalb der Formulare durcheinandergewürfelt. Wenn ein kleines Gartengrundstück mit einem Ehepaar als Eigentümer schon solche Probleme macht, sehe ich schwarz.

    #2
    Wenn es sich um ein EFH handelt müsste man eigentlich als Zähler und Nenner eine "1" eingeben. Das "nichts einzutragen" bezieht sich auf das Formular GW1 und die Zeile 10 mit den Feldern 13 (Flur) und 15 (Nenner).

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      #3
      Inzwischen gibt es jede Beiträge zu den Webformularen.Jammern bringt hier im Anwenderforum gar nichts. Bundesland angeben und die Fehlermeldungen

      nennen oder noch besser Screenshots hochladen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Inzwischen gibt es jede Beiträge zu den Webformularen.Jammern bringt hier im Anwenderforum gar nichts. Bundesland angeben und die Fehlermeldungen

        nennen oder noch besser Screenshots hochladen.
        Es hat aber nicht jeder Lust stundenlang etwas zu lesen was er einmal in seinem Leben braucht wenn sauber gearbeitet worden wäre, wäre all das obsolet. Es gibt wohl ein paar Freaks die volldarauf abfahren und glänzen wollen das Programm verstanden zu haben... aber ich will das in 10 Minuten abarbeiten. Mehr Zeit bringe ich dafür nicht auf.

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          #5
          Also allein um die amtliche Anleitung eines Modells zu lesen brauche ich da länger als 10 Minuten.

          Wenn Du nur maximal 10 Minuten investieren willst und Du nicht alle steuerlichen Begriffe aus dem Effeff kennst, dann könntest Du es gerade auf folgende Art schaffen:

          - Anruf beim Steuerberater (8 Minuten)
          - Unterlagen zufaxen (1 Minute)
          - Geld überweisen (1 Minute)


          Wenn Du selbst sagst, dass Du das nur einmal im Leben brauchst, dich nicht sonderlich auskennst und dich überhaupt nicht in die komplizierte Materie und die Anleitungen einlesen willst,
          dann ist auch Mein ELSTER nichts für dich.

          Und das liegt jetzt überhaupt nicht an Mein ELSTER, denn das was da an Steuerrecht abgebildet wird, kann man sich nicht mal eben in 5 Minuten nebenbei anlesen
          (die restlichen 5 Minuten rechne ich jetzt mal für das Ausfüllen in Mein ELSTER selbst ab).
          Und für das komplizierte Steuerrecht selbst kann ELSTER nun mal auch rein gar nichts. Da musst Du dich schon an die Politik wenden...

          Ein zur wirtschaftlichen Einheit als Bruchteil (mit Zähler und Nenner) anzugebender Anteil ist eben etwas anders
          als Flurstück:Zähler und Flurstück:Nenner.
          Und das muss dann auch vom Miteigentumsanteil unterschieden werden, der auch als Bruchteil mit Zähler und Nenner anzugeben ist.

          Aber hier im Forum wird ja schon geschrien, dass man bei der Fehlermeldung:
          Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern
          * Gemarkung
          * Flurstück: Zähler
          * Fläche in m²
          * zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner
          sind unvollständig.

          nicht weiterkommt, obwohl sogar beide Felder des zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils rot markiert werden und "sind unvollständig" doch klar mit "da fehlt noch was" zu deuten ist.
          Das geht dann sogar bis hin zu Journalisten, die das nicht lesen können und völlige Falschmeldungen verbreiten, dass ganze Städte nicht angebbar sind.
          Natürlich ist Mein ESTER ganz grauenvoll und erwartet, dass man liest, was die Fehlermeldung besagt.

          Sorry, aber dein Anspruchsdenken, eine Grundsteuererklärung ohne jede Vorkenntnis der Begrifflichkeiten mal eben in 10 Minuten machen zu können (ohne vorher Ausfüllvideos anzuschauen und Anleitungen zu lesen etc.) ist mir wirklich zu hoch. Das schaffst Du nicht mal mit dem Papiervordruck!

          Und das sag ich als reiner Anwender.

          Aber vermutlich liest Du meinen Beitrag ja ohnehin nicht...

          Wenn Du dich doch mit Mein ELSTER noch anfreunden willst:
          - Screenshot deiner Eingaben (kritische Werte schwärzen)
          - Screenshot der konkreten Fehlermeldung

          Dann werden dir die Anwender im Anwenderforum sicherlich Tipps geben.

          Gruß
          Sepp
          Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 00:12.

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            #6
            Nach der Unterstützung durch einen freundlichen Finanzbeamten bin ich in diesem doch recht simplen Anwendungsfall doch noch fertig geworden. Früher lernte man es noch in der Schule, für gleiche Sachverhalte gleiche Begriffe und für unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedliche Begriffe zu verwenden. War wirklich eine gute Idee! Wenn nun auf jeder Seite eines Formulares Zähler und Nenner für unterschiedliche Dinge stehen, ist es kein Wunder, wenn es nicht funktioniert.

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              #7
              Funktionieren tut das Programm ja. Du hast ja selber deinen Anwendungsfall (wenn auch mit erforderlicher Hilfe) abgeschlossen.
              Das Programm wurde zwischenzeitlich definitiv nicht verändert !

              Für die Verwendung der Begrifflichkeiten sind die zuständigen Länderfinanzverwaltungen (bei den Ländermodellen mit Öffnungsklausel) bzw. eine entsprechende Bundesarbeitsgruppe (bei den Ländermodellen, die nach dem Bundmodell arbeiten) verantwortlich, welche die Vordrucke entwerfen.

              ELSTER wird sich da leider daran halten müssen. Du kannst dir ja mal interessehalber die Papiervordrucke vom Bund ansehen (die wurden im Bundessteuerblatt veröffentlich, entsprechende Schreiben findest Du auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums). Da wirst Du sehen, dass auch auf dem Papier das nicht anders gemacht wurde.

              Aber zumindest für dich: Du hast es ja nun zu einem guten Ende gebracht, auch wenn einige, zugegebener Maßen unnötige, Hürden zu überwinden waren.
              Ich wünsche dir noch ein schönes Wochenende.

              Und als kleiner Trost:
              Jetzt lässt dich die Finanzverwaltung mit der Grundsteuer auch erstmal wieder in Ruhe !

              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 22:39.

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                #8
                Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
                Also allein um die amtliche Anleitung eines Modells zu lesen brauche ich da länger als 10 Minuten.

                Wenn Du nur maximal 10 Minuten investieren willst und Du nicht alle steuerlichen Begriffe aus dem Effeff kennst, dann könntest Du es gerade auf folgende Art schaffen:

                - Anruf beim Steuerberater (8 Minuten)
                - Unterlagen zufaxen (1 Minute)
                - Geld überweisen (1 Minute)


                Wenn Du selbst sagst, dass Du das nur einmal im Leben brauchst, dich nicht sonderlich auskennst und dich überhaupt nicht in die komplizierte Materie und die Anleitungen einlesen willst,
                dann ist auch Mein ELSTER nichts für dich.

                Und das liegt jetzt überhaupt nicht an Mein ELSTER, denn das was da an Steuerrecht abgebildet wird, kann man sich nicht mal eben in 5 Minuten nebenbei anlesen
                (die restlichen 5 Minuten rechne ich jetzt mal für das Ausfüllen in Mein ELSTER selbst ab).
                Und für das komplizierte Steuerrecht selbst kann ELSTER nun mal auch rein gar nichts. Da musst Du dich schon an die Politik wenden...

                Ein zur wirtschaftlichen Einheit als Bruchteil (mit Zähler und Nenner) anzugebender Anteil ist eben etwas anders
                als Flurstück:Zähler und Flurstück:Nenner.
                Und das muss dann auch vom Miteigentumsanteil unterschieden werden, der auch als Bruchteil mit Zähler und Nenner anzugeben ist.

                Aber hier im Forum wird ja schon geschrien, dass man bei der Fehlermeldung:
                Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern
                * Gemarkung
                * Flurstück: Zähler
                * Fläche in m²
                * zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner
                sind unvollständig.

                nicht weiterkommt, obwohl sogar beide Felder des zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteils rot markiert werden und "sind unvollständig" doch klar mit "da fehlt noch was" zu deuten ist.
                Das geht dann sogar bis hin zu Journalisten, die das nicht lesen können und völlige Falschmeldungen verbreiten, dass ganze Städte nicht angebbar sind.
                Natürlich ist Mein ESTER ganz grauenvoll und erwartet, dass man liest, was die Fehlermeldung besagt.

                Sorry, aber dein Anspruchsdenken, eine Grundsteuererklärung ohne jede Vorkenntnis der Begrifflichkeiten mal eben in 10 Minuten machen zu können (ohne vorher Ausfüllvideos anzuschauen und Anleitungen zu lesen etc.) ist mir wirklich zu hoch. Das schaffst Du nicht mal mit dem Papiervordruck!

                Und das sag ich als reiner Anwender.

                Aber vermutlich liest Du meinen Beitrag ja ohnehin nicht...

                Wenn Du dich doch mit Mein ELSTER noch anfreunden willst:
                - Screenshot deiner Eingaben (kritische Werte schwärzen)
                - Screenshot der konkreten Fehlermeldung

                Dann werden dir die Anwender im Anwenderforum sicherlich Tipps geben.

                Gruß
                Sepp
                Da Du noch faxt ist eigentlich alles gesagt :-) .. eine stringente Benutzerführung und es wäre schnell abgearbeitet. Warten wir mal ab was das Finanzministerium fabriziert hat... wenn es dann fertig ist und MIT Elster kompatibel ist...

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                  #9
                  Da Du noch faxt ist eigentlich alles gesagt :-) .. eine stringente Benutzerführung und es wäre schnell abgearbeitet.
                  Dummes Geschwätz hilft hier im Anwenderforum niemand. Wenn jemand die Begriffe aus dem Bewertungsrecht nicht versteht, hilft keine Benutzerführung.

                  Inzwischen gibt es die ersten kommerziellen Programme, da besteht aber genau das gleiche Verständnisproblem: Was gehört zur wirtschaftlichen Einheit ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Warten wir mal ab was das Finanzministerium fabriziert hat...
                    Eben dieses Bundesfinanzministerium hat den Vordruck für die Bundeslandmodelle, welche die Öffnungsklausel nicht verwenden, entworfen,
                    an den sich ELSTER genau hält. Da der Vordruck von "Fachchinesisch" nur so wimmelt, kommen sehr viele Benutzer damit nicht zu Recht.

                    Ich finde es schon erstaunlich, dass das BMF dann mit Steuergeldern eine eigene Oberfläche in Konkurrenz zu Mein ELSTER entwicklen läßt um sich anschließend damit zu rühmen, genau ihren eigenen Vordruck vor dem Anwender versteckt zu haben und damit alles leichter zu machen...

                    Gruß
                    Sepp

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                      #11
                      Bin da mal ganz bei Sepp....habe gerade mal wieder dort geschaut....kann ich leider nicht nutzen... da mir auch ein Teilgrundstück gehört... dafür ist das Programm vom BMF nicht ausgelegt.

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                        #12
                        ... dafür ist das Programm vom BMF nicht ausgelegt.
                        Das funktioniert doch bisher auch noch nicht für die Eigentümer, die bei Mein ELSTER registriert sind und das sind Millionen

                        Grundsteuer_einfach.JPG
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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