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Grundsteuer BW, Wohn/Geschäftshaus mehrere Eigentümer

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    Grundsteuer BW, Wohn/Geschäftshaus mehrere Eigentümer

    Frage an die Spezialisten im Forum.
    Es geht um ein Wohn/Geschäftshaus das aus einem Ladenlokal und zwei Wohneinheiten besteht. Es gibt 3 Eigentümer, also handelt es sich im Prinzip um eine WEG. Jeder Eigentümer wurde mit eigenem Aktenzeichen vom Finanzamt angeschrieben um eine Erklärung abzugeben.
    Verstanden ist, und auch so angewendet, dass entsprechend der anteiligen Aufteilung (z.B. 400/1000 etc) der Flächenanteil zu ermitteln ist. In GW1 wird die gesamte Grundstücksfläche eingetragen mit entsprechendem Anteil (Zähler/Nenner), in GW2 wird dann die anteilige Grundfläche eingetragen.
    Jetzt zu meiner Frage:
    In GW2 wird abgefragt „Ist das Grundstück bebaut und wird dieses überwiegend zu Wohnzwecken genutzt“ (GW2; 6). Anteilig ergeben sich hier 40% gewerbliche Nutzung und 60 % werden zu wohnzwecken genutzt. In der Hilfe steht dass wenn der Anteil der Wohnnutzung der Gesamtfläche mehr als 50% ist dann gilt überwiegende Wohnnutzung. Bezieht sich nun diese Aussage auf die Gesamtfläche in GW1 oder ist der Bezug mit der anteiligen Fläche in GW2 herzustellen?

    #2
    Meines Erachtens kann sich die Aussage zur überwiegenden Nutzung nur auf das Bewertungsobjekt selbst beziehen.

    Es gibt 3 Eigentümer, also handelt es sich im Prinzip um eine WEG
    Wohneigentum liegt nur vor, wenn es rechtlich so vereinbart wurde. 3 Eigentümer besagt nichts.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24
      erst mal vielen Dank für die Antwort.
      Was wird denn als Bewertungsobjekt definiert? Ist das Bewertungsobjekt das gesamte Grundstück oder ist es der jeweilige Anteil des einzelnen Eigentümers?
      in meinem Fall:
      1. Eigentümer ist Eigentümer der Gewerbeimmobilie (Ladenlokal)
      2. Eigentümer ist Eigentümer der 1. Wohnung = ganz eindeutig überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
      3. Eigentümer ist Eigentümer der 2. Wohnung = ganz eindeutig überwiegend zu Wohnzwecken genutzt

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        #4
        Wenn das so ist, wie du es darstellst, sind das 3 wirtschaftliche Einheiten, die getrennt zu bewerten sind. Es müsste bisher auch 3 Einheitswertbescheide geben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Richtig, jeder Eigentümer erhält einen eigenen Grundsteuerbescheid.
          Aber, in GW1 "Gemarkung bzw Grundstück" "11" "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" wird der Anteil der wirtschaftlichen Einheit abgefragt, demzufolge wird das gesamte Grundstück als wirtschaftliche Einheit angesehen und nicht die Grundstücksanteile der jeweiligen Eigentümer. Demzufolge gilt für die gesamte Immobilie die wohnwirtschaftliche Nutzung (Wohnnutzung größer 50%) obwohl es 3 getrennte Eigentümer in der WEG gibt.
          Zumindest interpretiere ich das so.
          Zuletzt geändert von DM1; 09.07.2022, 08:23.

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            #6
            Aber, in GW1 "Gemarkung bzw Grundstück" "11" "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" wird der Anteil der wirtschaftlichen Einheit abgefragt,
            Der Anteil ist aber nicht das gesamte Flurstück, sondern eben nur der Anteil, der die wirtschaftliche Einheit jeweils ausmacht. Bei den Eigentümern der Wohnungen

            liegt eine ausschließlich wohnwirtschaftliche Nutzung vor, beim Eigentümer des Ladens nicht.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              genau so ist es. es geht aber nicht um die ausschließliche wohnwirtschaftliche Nutzung sondern um überwiegende wohnwirtschaftliche Nutzung.
              Stellen wir mal einen anderen Zusammenhang her...
              Angenommen die gesamte Immobilie hätte nur einen Eigentümer dann könnte dieser, weil Wohnnutzung größer 50%, für die gesamte Immobile die überwiegende Wohnwirtschaftliche Nutzung definieren. Warum soll dann bei einer WEG eine anderer Maßstab gelten?

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                #8
                Warum soll dann bei einer WEG eine anderer Maßstab gelten?
                Weil Gegenstand der Bewertung (die wirtschaftliche Einheit) das Wohnungseigentum ist und nicht die Immobilie insgesamt.

                Das ist Steuerrecht und keine Frage der elektronischen Steuererklärung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Okay. ich verweise auf #5, ich sehe es nach wie vor so, dass das gesamte Grundstück als wirtschaftliche Einheit zu betrachten ist und demzufolge für das gesamte Grundstück die überwiegende wohnwirtschaftliche Nutzung gegeben ist.

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                    #10
                    Dann musst du zum Steuerberater gehen, für die Diskussion von steuerrechtlichen Fragen ist das Elster-Anwenderforum der falsche Platz.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charlie24,

                      vielen Dank.

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