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Grundsteuer, Flurstück geteilt

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    Grundsteuer, Flurstück geteilt

    Moinsen,

    wenn ich eine Doppelhaushälfte mit geteiltem Grundstück in Hamburg besitze, gebe ich die komplette Größe des Flurstücks an und bei Zähler und Nenner 1/2?

    Danke
    Marek

    #2
    Was verstehst Du unter geteiltem Grundstück ? Ist das mittlerweile ein Grundstück (= eine Hausnummer) oder zwei Grundstücke (= zwei Hausnummern) oder sind das zwei Eigentumswohnungen (= zwei Hausnummern) ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      HI Picard,

      also wir haben ein Flürstück, auf dem steht ein Haus geteilt in zwei Doppelhaushälften und wir haben auch zwei Hausnummern. Das Grundstück ist in der Mitte in zwei Grundstücke aufgteilt.
      Ich habe jetzt bei Elstern die Gesamtgröße angegeben, also die des Flurstücks und dann bei Zähler und Nenner 1 und 2, also ichs habs so verstanden dass es sich dann um die Hälfte des Gesamten handelt.

      Gruß
      Marek

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        #4
        Ich verstehe das noch immer nicht und vermute, dass Du Flurstück und Grundstück durcheinander bringst:

        Ist das wie folgt geschildet ?

        "X ist Eigentümer der Doppelhaushälfte 1 mit der Adresse Musterstraße 35a, was sich auf dem Flurstück 17 / 1 befindet. Y ist Eigentümer der Doppelhaushälfte 2 mit der Adresse Musterstraße 35b, was sich auf dem Flurstück 17 / 2 befindet. Wohneigentum nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG, insbesondere Teilungserklärung nach dem WEG) liegt nicht vor."
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          Das Flurstück ist exakt das Grundstück.Das heißt mein Nachbar und ich besitzen jeweils die Hälfte des Grundstücks bzw. auch des Flurstücks.

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            #6
            Ich verstehe Dich so, dass Euch das grundstück nicht gemeinsam gehört, sondern quasi Dir der linke und ihm der rechte Teil der Flur gehört. Dann sind es aber doch zwei Grundstücke.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #7
              Ja genau 2 Grundstücke, ein Flur. Im Elster steht ja, Gesamtgröße des Flurstück's angeben. Das hab ich gemacht, es geht mir nur um die Teilung, wie ich die angebe, und das hab ich bei Nenner und Zähler 1 und 2 angegeben.

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                #8
                Ich tippe auf Wohneigentum, was ja auch bei Doppelhäusern durchaus vorkommt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ja genau Wohneigentum

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                    #10
                    Ich gebe es bald auf. Charlie24 meint "Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes". Meinst Du das auch oder "nur", dass Du ganz normales Alleineigentum an einer zu Wohnzwecken genutzten Doppelhaushälfte hast ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                      #11
                      Oha, das tut mir leid.....bin da leider nicht so der Fachmann...also: ganz normales Alleineigentum an einer zu Wohnzwecken genutzten Doppelhaushälfte

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                        #12
                        Dann gehört Dir auch nur der Flustücktsteil, schaue mal in Deinen Kaufvertrag und auch Deinen Grundbuchauszug. Dein Nachbar muss dann entweder eine andere Flur haben oder Du hast beispielsweise 17 / 1 und er 17 / 2.
                        Zuletzt geändert von Picard777; 08.07.2022, 15:50.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

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                          #13
                          Rein darum geht es mir. Im Elster steht, die gesamte Größe des Flurstück's eintragen.....hab ich gemacht, also von beiden zusammen, das ist das komplette Flurstück.

                          Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" fragt dann ab, wieviel mir gehört (denke ich zumindest) und da hab ich 1 bei Zähler und 2 bei Nenner eingetragen, also 1/2. Wollte einfach nur wissen ob das richtig ist bevor ich den schmu abschicke....

                          Kommentar


                            #14
                            Bei Wohneigentum nach WEG ist das richtig.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Dir ist auch klar, dass ein Flurstück nicht unbedingt die ganze Flur 17 ist, sondern ein Flurstück auch 17 / 1 heißen kann und gemeint sein kann ?
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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