Grundsteuer - meine Erfahrung - Reihenhaus mit Garage und Gemeinschaftsfläche

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  • HaraldToni
    Neuer Benutzer
    • 07.07.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuer - meine Erfahrung - Reihenhaus mit Garage und Gemeinschaftsfläche

    Unsere Grundstücke:

    1. Fläche für das Haus
    2. Fläche für die Garage
    3. Flächen für den Garagenzuweg (Gemeinschaftsfläche) anteilig

    Da ich bei der Verarbeitung in Elster nur Fehlerhinweise bekommen habe, habe ich die Hotline des Finanzamtes Hilden befragt. Diese teilte mir mit,
    dass ich nur die Flächenangabe zu Nr. 1 machen müsse, da die Garage(n) bei Einfamilienhäusern lediglich pauschal berücksichtigt werde(n). Die Zahl
    der Garagen wird bei den Angaben zu Nummer 1 erfragt.
    Danach konnte ich die Meldung abschließen.
    Ich hoffe, alles richtig gemacht und dem Land NRW geholfen zu haben.
    Zuletzt geändert von HaraldToni; 09.07.2022, 09:26.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Ich hoffe, alles richtig gemacht und dem Land NRW geholfen zu haben.
    Ich persönlich glaube nicht, dass die Fläche des Grundstücks, auf dem die Garage steht, unberücksichtigt bleibt.

    Unberücksichtigt bleibt nur die konkrete Nutzfläche der Garage. Aber wir machen hier keine Steuerberatung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • HaraldToni
      Neuer Benutzer
      • 07.07.2022
      • 4

      #3
      Zur Ergänzung bzw. Klarstellung:
      Die Flächen, die in GW1 bezogen auf die Flurstücken, erfasst wurden, müssen addiert werden,
      um dann in Zeile 4 der Anlage zum Grundstück in einer Summe aufgeführt zu werden.
      Zu meinem Beispiel oben: Aus drei Zeilen im GW1 wird eine Zeile in GW 2, da alle Anteile zu einem Objekt gehört. Flächenangaben, die mir nur anteilig gehören, wurden dabei nur anteilig in die Gesamtsumme aufgenommen. Dann gibt Elster grünes Licht.
      Für mich war das nicht leicht zu verstehen, und ich hoffe, dass die Finanzverwaltung das genauso sieht.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Für mich war das nicht leicht zu verstehen, und ich hoffe, dass die Finanzverwaltung das genauso sieht.
        Damit das leichter zu verstehen ist, habe ich gestern u. a. eine Tabelle veröffentlicht: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • HaraldToni
          Neuer Benutzer
          • 07.07.2022
          • 4

          #5
          Herzlichen dank!

          Kommentar

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