Komm irgendwie nicht klar wie das Haus und der Wald angegeben werden muss.. Hab fürs Haus das Formular GW1 und GW2 ausgefüllt und als ich dann in GW3 den Wald aufführen wollte, hiess es Fehler ! Muss man fürs Haus GW1 und GW2 ausfüllen und dann für den Wald nochmals GW1 und GW3. Und wenn man noch Ackerflächen hat, kann man die dann ebenfalls gleichzeitig in diesem GW3 eingeben, allenfalls auch mit einem anderen Bodenrichtwert ?
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... und dann für den Wald nochmals GW1 und GW3.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielen Dank,Und hab ich dich recht verstanden, man kann alle Forst- und Ackerflächen dann in einer Feststellung angeben und kann bei jeder Position den entsprechenden Bodenrichtwert eingeben. Sorry, bin halt einfach etwas verunsichert und möchte es richtig machen, zumal einige meiner etwas betagteren Nachbarn , ohne Computer, bin gebeten haben diesen Job für sie zu erledigen.Und da sollte ja dann auch alles passen....
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In aller Regel liegt nur eine wirtschaftliche Einheit Land- und Forstwirtschaft vor. Wenn jemand zwei landwirtschaftliche Betriebe hat, kann das
ausnahmsweise anders sein. Dann gibt es aber schon bisher mehr als einen Einheitswertbescheid.Freundliche Grüße
Charlie24
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Danke. Heisst also, alles was auf dem Brief mit dem Aktenzeichen mit den landwirtschaftlichen Flächen steht, kann in einer Erklärung GW1 + GW3 aufgeführt werden. Und die verschiedenen Bodenrichtwerte können bei jedem Flurstück entsprechend eingegeben werden. Sorry, will's halt einfach richtig machen...
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Heisst also, alles was auf dem Brief mit dem Aktenzeichen mit den landwirtschaftlichen Flächen steht, kann in einer Erklärung GW1 + GW3 aufgeführt werden. Und die verschiedenen Bodenrichtwerte können bei jedem Flurstück entsprechend eingegeben werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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