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Neues Formular: Änderung der Bankverbindung, aber kein SEPA-Lastschriftmandat

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    Neues Formular: Änderung der Bankverbindung, aber kein SEPA-Lastschriftmandat

    Seit 26.11.2019 gibt es ja in Mein ELSTER einige neue Formulare, wie z. B. die Änderung der Adresse oder der Bankverbindung.

    Was allerdings nach wie vor nicht möglich ist, ist die Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats. Hier hält die Finanzverwaltung weiter an der schon immer irrigen Rechtsauffassung fest,

    ein SEPA-Lastschriftmandat müsse aus rechtlichen Gründen schriftlich erteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    AW: Neues Formular: Änderung der Bankverbindung, aber kein SEPA-Lastschriftmandat

    Darüber streiten die Gelehrten seit der SEPA-Einführung...

    Was aber "ziemlich sicher" ist: Mit schriftlichem SEPA-Mandat kann der Schuldner nur 8 Wochen lang der Lastschrift widersprechen, ohne dagegen 13 Monate. Vermutlich will das Finanzamt nicht 13 Monate lang unsicher sein, ob es das eingezogene Geld auch wirklich sicher behalten darf...

    BTW: Es gibt auch Banken, die (absichtlich oder aus Unkenntnis) gegen diese Regularien verstoßen (also auch nach 6 Monaten einfach zurückbuchen, ohne sich das schriftliche Mandat vorlegen zu lassen, oder nach 6 Monaten grundsätzlich nix mehr zurückbuchen, weil sie keine Lust haben, erst nach dem Mandat zu forschen)...

    An der Stelle ist wenig Rechtssicherheit und viel Wildwuchs. Immer noch.

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      #3
      AW: Neues Formular: Änderung der Bankverbindung, aber kein SEPA-Lastschriftmandat

      An der Stelle ist wenig Rechtssicherheit und viel Wildwuchs. Immer noch.
      Die Rechtslage an sich ist m. E. klar, unter Beweisaspekten mag man für die Schriftform plädieren. Im Hinblick darauf, dass Übermittlungen in Mein ELSTER generell elektronisch authentifiziert erfolgen

      und somit belegbar sind, halte ich den Ausschluss der Erteilung oder Änderung im Online-Portal für reichlich übertrieben. Die dort angegebene Begründung:

      Dies kann aus rechtlichen Gründen derzeit noch nicht über Mein ELSTER angeboten werden, ist schon sehr allgemein gehalten.

      Bei uns gab es jetzt eine Bankenfusion, die sowieso jede Menge Arbeit macht. Da wäre das neue Formular schon hilfreich gewesen, wenn es auch die Mandatsänderung zulassen würde.

      https://www.haerting.de/neuigkeit/da...pa-lastschrift
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Neues Formular: Änderung der Bankverbindung, aber kein SEPA-Lastschriftmandat

        Naja, dass die Änderung eines SEPA-Mandats nicht schriftlich erfolgen muss, darüber herrscht meiner Meinung nach inzwischen absolute Rechtssicherheit. Also zumindest das könnte man wirklich übers Web anbieten (nachdem man ursprünglich mal wegen mir tatsächlich mit Kugelschreiber unterschriebenes Papier verschickt hat).

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