Seit 26.11.2019 gibt es ja in Mein ELSTER einige neue Formulare, wie z. B. die Änderung der Adresse oder der Bankverbindung.
Was allerdings nach wie vor nicht möglich ist, ist die Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats. Hier hält die Finanzverwaltung weiter an der schon immer irrigen Rechtsauffassung fest,
ein SEPA-Lastschriftmandat müsse aus rechtlichen Gründen schriftlich erteilt werden.
Was allerdings nach wie vor nicht möglich ist, ist die Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandats. Hier hält die Finanzverwaltung weiter an der schon immer irrigen Rechtsauffassung fest,
ein SEPA-Lastschriftmandat müsse aus rechtlichen Gründen schriftlich erteilt werden.
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