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Hilfe zur Grundsteuer bei vermieteter Eigentumswohnung im MFH

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    Hilfe zur Grundsteuer bei vermieteter Eigentumswohnung im MFH

    Hallo Elster User,

    ich hab etwas Probleme meine Grundsteuer zu tätigen, es geht dabei um eine Eigentumswohnung in einem Gebäude mit insgesamt 72 Wohneinheiten.
    Die Wohnung ist vermietet, ich bin der Eigentümer seit gut 3 Jahren, ich selbst lebe in Hessen, die ETW ist in Niedersachsen.

    Unter Punkt 3 "Angaben zu Eigentümer", bezieht sich das auf die Wohnung oder auf das Gesamte Objekt? Ich habe jetzt "Alleineigentum einer natürlichen Person" angegeben, ist dies korrekt? Es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft.

    Als nächstes "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit", bezieht sich das auf die Wohnung oder muss ich dort den Anteil angeben, welchen ich in der Teilungserklärung finde?

    Wenn ich das soweit dann irgendwann mal korrekt habe, tritt sicher ein neues Problem auf, aber ich danke Euch schon mal für jegliche Hilfe!

    VG
    Joker


    #2
    Zu ETW's gibt es zwar inzwischen jede Menge Beiträge, aber leider nicht für Niedersachsen, wo es auch eigene Regeln gibt.

    Bewertungsobjekt ist dein Wohneigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit. Das mit Alleineigentum einer natürlichen Person stimmt also schon mal

    Der Anteil deiner Eigentumswohnung am Grund und Boden der Wohnanlage ergibt sich aus der Teilungserklärung, das ist korrekt.

    Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mein Eigentumsanteil, welcher auch im Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung steht, ist 14,02/1000 wenn ich das so eingebe, kommt am Ende der Fehler:

      Gefundene Fehler und Konflikte
      • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Bei Alleineigentum tragen Sie bitte den Anteil an Ihrer wirtschaftlichen Einheit mit 1/1 ein.
        Mögliche Fehlerquellen
        • Hauptvordruck (NiGrSt 1)
          • 3 - Angaben zu Eigentümer/innen
        • Hauptvordruck (NiGrSt 1) / 3 - Angaben zu Eigentümer/innen
          • Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen (1. Eintrag)

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        #4
        ... ist 14,02/1000 wenn ich das so eingebe,
        Das ist der rechnerische Anteil, den dein Wohneigentum an den Flurstücken der Wohnanlage hat. Der muss sicher auch irgendwo

        angegeben werden. Ich habe aber das Formular für Niedersachsen bisher noch nicht durchgesehen.

        Bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen muss man als Alleineigentümer 1 und 1 eintragen, die ETW gehört ja dir allein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, danke dir!

          Kann mir jemand sagen wo ich meinen Eigentumsanteil angeben muss? Ich hab jetzt angegeben, welche Wohnung mir gehört und wie groß diese ist, reicht das bereits aus?

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            #6
            Kann mir jemand sagen wo ich meinen Eigentumsanteil angeben muss?
            Der Miteigentumsanteil am Grund und Boden der Wohnanlage ist auf Seite 1 der Anlage Grundstück (NiGrSt 2) zu erfassen und zwar

            unter Gemarkung / Flurstück des Grundvermögens in Zeile 6. Bei Zähler: 14,02 und bei Nenner 1000


            Freundliche Grüße
            Charlie24

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