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Grundsteuererklärung - Sachsen - landwirtschaftliche Flächen - Nutzungsarten

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    Grundsteuererklärung - Sachsen - landwirtschaftliche Flächen - Nutzungsarten

    Ich habe einige land- und forstwirtschaftliche verpachtete Flächen. Es handelt sich um mehrere Flurstücke auf denen auch verschiedene Nutzungsarten (Ackerland, Unland, Weg, Wald) eingetragen sind.
    Verpachtet und ertragswirtschaftlich genutzt wird aber nur das Ackerland). Alle anderen Teilstücke werden nicht genutzt.

    Folgende Fragen:
    1. Wenn das Flurstück einpflege, muss ich dann auch Nutzungsarten vergeben. Reicht es aus, dass ich nur für die wirklich genutzten Flächen eine Nutzungsart vergebe, oder muss ich auch für die ungenutzten Teilstücke eine Nutzungsart vergeben? Also muss die Summe der einzelnen zugeordneten Flächennutzungen die Gesamtfläche des Flurstücks ergeben?
    2. Wenn ich zu allen Teilstücken eine Nutzungsart vergeben muss, welche Nutzungsart ist dann der Weg? Dieser wird ebenfalls nicht genutzt, ist aber halt ein Feldweg.
    3. Muss der Wald als forstwirtschaftliche Nutzungsart eingetragen werden? Der Wald ist zwischen den Feldern und auf einen Hang. Es handelt sich hier um Urwald!! Der Wald wird nicht ertragswirtschaftlich genutzt. Für mich ist das Unland, welches keinen Ertrag abwirft, sondern nur Kosten verursacht!

    Danke im Voraus

    #2
    Deine Fragen betreffen Steuerrecht, deshalb nur ganz allgemein: Das Finanzamt wird m. E. die Nutzungsarten gemäß Liegenschaftskataster zugrunde legen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wo gibt es ein Bilderfolge zu einem Eingabemuster, dass ich und andere nachvollziehen können?
      Die gibt es bisher nicht. Bei den unterschiedlichen Formularen und den unterschiedlichen Bewertungsobjekten wird es nicht möglich sein,

      jeden Fall im Anwenderforum nachzustellen. Wir sind hier in unserer Freizeit aktiv, um anderen Anwendern zu helfen.

      Wenn die von der Finanzverwaltung angebotenen Ausfüllanleitungen und Videos nicht ausreichen, eröffnet man hier am besten ein

      neues Thema und lädt Screenshots der Fehlerseiten hoch.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Deine Fragen betreffen Steuerrecht, deshalb nur ganz allgemein: Das Finanzamt wird m. E. die Nutzungsarten gemäß Liegenschaftskataster zugrunde legen.
        Welcher Nutzungsart wird Weg zugeordnet? Der Weg ist zwischen Wald und Feld und wird von niemanden genutzt. Es ist ein schlechter Feldweg.
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 1 Bilder

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          #5
          Vielleicht wirst du hier fündig:
          https://www.google.com/url?sa=t&rct=...so9CUA_GbfzYJO
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Danke, sehr interessantes Dokument.
            Jedoch geht auch hier nicht richtig hervor, welcher Nutzungsart der Feldweg zugeordnet werden muss. Entweder ist es Unland, bzw. wird es der landwirtschaftlichen Nutzung mit zugeordnet oder evtl. sogar als Hofstelle. Wahrscheinlich werde ich den Weg einfach als Unland deklarieren.

            Meine kleinen Wandstücke werden nicht forstwirtschaftlich genutzt. Nur ungern würde ich es dann als forstwirtschaftliche Nutzung deklarieren. Für mich ist das ebenfalls Unland.
            Die Frage ist hier allgemein: Wird bei Elster nach der möglichen Nutzung oder nach der tatsächlichen Nutzung gefragt. Das unterscheidet sich bei mir.

            Wer legt eigentlich im Liegenschaftskataster die Nutzungsarten fest? Also ich wurde da nicht gefragt, was tatsächlich genutzt wird und was nicht genutzt wird.

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              #7
              Wer legt eigentlich im Liegenschaftskataster die Nutzungsarten fest?
              In Bayern machen das die staatlichen Vermessungsämter von amtswegen, da wird man nicht gefragt und auch nicht angehört.

              Das wird in anderen Bundesländern nicht anders sein. Im Moment kann man in Bayern kostenlos auf seine Flurstücke zugreifen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das wird in anderen Bundesländern nicht anders sein.
                Gebe ich jetzt ins Elster Formular einfach stur die hier festgelegte Nutzungsart ein, oder gebe ich meine tatsächliche Nutzungsart an. Also würde ich z.B. den Wald nicht als forstwirtschaftliche Nutzung deklarieren, da dieser niemals Ertrag abwerfen wird und auch nicht genutzt wird. Es ist halt einfach Urwald! So, wie es die "Grünen" ja eigentlich wollen.
                Zuletzt geändert von KingKong; 09.07.2022, 11:17.

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                  #9
                  Ich besitze auch ein Waldstück, das keinen Ertrag abwirft. Deswegen bleibt es trotzdem Wald und ich habe es auch so erklärt.

                  Es bringt doch überhaupt nichts, von den Nutzungen gemäß Liegenschaftskataster abzuweichen, deine subjektive Sicht interessiert das Finanzamt nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich besitze auch ein Waldstück, das keinen Ertrag abwirft. Deswegen bleibt es trotzdem Wald und ich habe es auch so erklärt.

                    Es bringt doch überhaupt nichts, von den Nutzungen gemäß Liegenschaftskataster abzuweichen, deine subjektive Sicht interessiert das Finanzamt nicht.
                    Es handelt sich um "Wald", jedoch liegt keine "forstwirtschaftliche Nutzung" vor. Wieso sollte ich es dann als "forstwirtschaftliche Nutzung" deklarieren. Das wäre ja eine falsche Angabe, welche strafbar ist. Daher nochmal meine Frage: Muss ins Elster die tatsächliche Nutzung eingetragen werden?

                    Das gleiche würde auch gelten für Ackerland, worauf nichts angebaut wird. Da liegt dann natürlich auch keine "landwirtschaftliche Nutzung" vor.

                    Prinzipiell wird ja im Elster das Flurstück mit der Gesamtfläche eingepflegt. Jedoch würde ich nur für die Teilstücke, welche auch genutzt werden, eine Nutzungsart festlegen. Die anderen ungenutzten Teilstücke würde ich nicht in der Nutzung mit aufnehmen. Eine Fehlermeldung kommt im Prüfer da nicht.
                    Zuletzt geändert von KingKong; 09.07.2022, 11:37.

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                      #11
                      Ja, ich werde jetzt jedes Flurstück mit der amtlichen Gesamtfläche einpflegen. Zu jeden Flurstück werde ich dann nur die Teilflächen mit einer Nutzungsart hinterlegen, für welche auch eine tatsächliche Nutzung vorliegt.
                      Also das verpachtete Ackerland wird landwirtschaftlich genutzt, demzufolge gebe ich für dieses Teilstück auch "landwirtschaftliche Nutzung" an.
                      Für mein kleines Waldstück (ungepflegter Urwald) liegt keine forstwirtschaftliche Nutzung vor. Demzufolge gebe ich das dann auch nicht als "forstwirtschaftliche Nutzung" an. Man soll ja keine falschen Angaben machen, da dies ja strafbar ist.
                      Zuletzt geändert von KingKong; 09.07.2022, 15:53.

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