Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW - Welchen Bodenrichtwert eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BW - Welchen Bodenrichtwert eintragen

    Hallo zusammen,
    eine Frage zur Erfassung der Grundsteuer. Man soll in der Anlage GW2 die Fläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert eintragen, den ich über "gutachterausschuesse-bw.de" ermitteln konnte. Dort tauchen jedoch zwei Zahlen auf, siehe Screenshot. Muss ich jetzt den für "Wohnbaufläche" oder für "Gemeinbedarf" eintragen? Oder muss ich die Gesamtgröße des Grundstücks aufteilen in einen bebauten und unbebauten Teil, und dann jeweils die beiden Werte eintragen?

    Für eine kleine Hilfe wäre ich dankbar, viele Grüße, Roger
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    #2
    Den für Gemeindebedarf!

    Kommentar


      #3
      Um aufteilen zu können, müssen die anteiligen Flächen bekannt sein. Die sieht man im Screenshot nicht.

      Falls aufzuteilen ist, muss in Zeile 11 des Hauptvordrucks ganz unten beiden Flächen (Schlüsselwert: 3) ausgewählt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Um aufteilen zu können, müssen die anteiligen Flächen bekannt sein. Die sieht man im Screenshot nicht.
        Stimmt, das steht auch nirgendwo. das könnte ich natürlich einfach durch ausmessen oder abschätzen der Grafik aus gutachterausschuesse-bw.de ableiten. Siehe Screenshot. Das wäre dann der richtige Weg?

        Grüße, Roger
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 1 Bilder

        Kommentar


          #5
          Nach dem Lageplan ist das Grundstück eine Wohnbaufläche. Ich sehe nicht, wo da eine Baufläche für Gemeinbedarf sein soll
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Danke, jetzt wird das etwas klarer. Einzutragen ist also der Wert für die Wohnbaufläche. Ich hatte eben einfach keine Ahnung, was eine "Baufläche für Gemeinbedarf" ist. Ich hätte das vielleicht mal googeln sollen.

            Kommentar

            Lädt...
            X