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Miteigentumsanteile (Eigentumswohnung in einer WEG) eintragen

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    Miteigentumsanteile (Eigentumswohnung in einer WEG) eintragen

    Hallo,
    ich komme bei der Feststellungserklärung "Grundsteuer" derzeit nur teilweise weiter. Ich habe nur eine Wohnung (115 von 1000 Anteilen). Die Hilfe bringt mich nicht weiter

    Im Hauptvordruck GW1 gebe ich in Zeile 11 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" bei Zähler und Nenner jeweils "1" an (ich bin alleiniger Eigentümer der Wohnung).
    Aber an welcher Stelle (gerne mit Zeilenangabe) gebe ich dann an, dass mit von dem Grundstück (527m2) anteilig nur 115 von 1000 gehören) Wenn ich das in Zeile 11 angebe bekomme ich die Fehlermeldung, dass es nicht zur angegebenen Grundstücksgröße passt - oh mann, denke, ich bin nicht so langsam, aber das ist echt nicht intuitiv gemacht.
    Ich freue mich über Hilfe!
    Danke aus Freiburg

    #2
    Hallo. "Wirtschaftliche Einheit" ist die Eigentumswohnung, und in Zeile 11 ist tatsächlich Dein (deren) Anteil an der Gesamtanlage, also Zähler 115 Nenner 1000 anzugeben. Wenn dabei die genannte Fehlermeldung erscheint, liegt dies vermutlich daran, dass Du evtl. in Anlage GW2 bei den Angaben zu Grund und Boden bei der Fläche nicht Deine anteilige (115/1000-stel) Fläche an der Fläche derr berücksichtigten Flurstücke angegebenn hast. Die dort anzugebende Fläche ist NICHT die Fläche Deiner Eigentumswohnung, sondern eben die anteilige Fläche an den jeweiligen Flurstücken. Falls die Flächen denselben Bodenrichtwert haben, solltest Du sie in GW2 in einer Fläche zusammenfassen.
    Die Zäher 1 Nenner 1 Angabe kannst Du auch gebrauchen: bei den Eigentumsverhältnissen gibst Du Dich ja als Eigentümetr an, und dort unten bei "Anteil am Grundstück/Betrieb dert Land- und Forstwirtschaft" gehört sie hin.
    Viele Grüße vom
    Analytikus

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      #3
      Hallo, versuche es in Anlage GW2 Zeile 3 (Fläche des Grundstücks in m2) mit 60 abgerundet oder 61 aufgerundet (527*115/1000).
      Dieser Hinweis wurde mir vom FinAmt gegeben. Das ist deine anzurechnende Fläche.

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        #4
        Hey, ganz lieben Dank! Superklasse! Da hätte mir der Hinweis gefehlt (ggf. anteilige) Größe, dann wäre alles klar gewesen...
        Vielleicht hilft dieser Link den anderen Suchenden weiter:
        https://immoprentice.de/5-sekunden-m...tueck-rechner/
        Zuletzt geändert von dpFR; 10.07.2022, 11:30.

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          #5
          Bitte nur aufpassen wenn ihr extrem viele Flurstücke habt!

          Mein ELSTER rechnet da intern sehr genau (mit nahezu "unendlicher" Stellenzahl) für jedes Flurstück die zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Fläche aus
          und rundet erst die sich ergebende Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen für den Vergleich mit den auf GW2 angegebenen Flächen.

          Bei zwei bis drei Flurstücken ist das noch irrelevant, aber es werden ja bis zu 9.999 Flurstücke zugelassen,
          da wirken sich dann Rundungen natürlich schon erheblich aus.
          Mehr als eine Toleranz von 1qm lässt Mein ELSTER aber dann nicht zu, sonst wäre der ganze Vergleich auch sinnlos.

          Gruß
          Sepp
          Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 21:44.

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            #6
            Hi,

            mein Bruder hat auch das Problem bei Elster.
            Er ist aus BW und hat mit 16 andere ein Grundstück gekauft.Das Grundstück ist 3050qm groß.
            davon gehört ihm 1/16

            Auf dem Grundstück sind 16 Doppelhaushälften.

            Weiter haben die 16 Eigentümer ein Grundstück von 2481 qm kaufen müssen.
            Auch hier gehört jedem 1/16 davon.

            Was muss bei 10 und 11 rein Zähler und Nenner und Gesamtfläche
            Und Was bei 3

            Weil die zwei passen nicht bei beiden Grundstücke

            Was muss da rein bei Zähler und Nennen ?
            gesamtfläche ?

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              #7
              Was muss bei 10 und 11 rein Zähler und Nenner und Gesamtfläche
              Man erfasst die beiden Flurstücke einzeln mit der amtlichen Fläche, der Zähler ist jeweils 1, der Nenner jeweils 16.

              Bei identischem Bodenrichtwert wählt man in der unteren Zeile 11 jeweils 1- erste Fläche aus.

              Für die Zeile 3 von GW2 errechnet sich dann ein m²-Anteil von abgerundet 345 m².
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Bodenrichtwert ist anders.
                Wo die Doppelhaushälften sind,ist der Wert 330

                Beim zweiten Grundstück,da es nur ein Naturschutzgebiet ist,müssten die 16 Parteien kaufen,wo die Schmetterlinge umgesiedelt wurden.
                Da ist der Bodenrichtwert 1,70 Euro/m2

                Eingetragen hat er es so über 10 und 11 3050 m2
                Zähler 1 Nenner 16

                Ein zweites Grundstück angelegt mit 2481qm
                dort bei 10 und 11 auch 1 und 16

                Es fehlen die Wert nun bei 3
                Dort hat er 190 und 155 drin
                Ist aber falsch.

                Muss er nun 1,2 oder 3 anwählen.

                ​​​​​​Das war auch ein Punkt wo wir uns nicht sicher waren.

                Wir haben ja zwei Grundstücke angelegt.Deshalb haben wir ja Bei GW 2 Zeile 3 auch zweimal.

                Bei dem größeren Grundstück ist bei 3 190 qm
                Bei kleinem Grundstück 155 qm

                Er meckert das Zeile 10 und 11 und 3 bei GW2 nicht passen.
                Zuletzt geändert von Pincho; 30.10.2022, 17:40.

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                  #9
                  Er meckert das Zeile 10 und 11 und 3 bei GW2 nicht passen.
                  Wurde denn bei dem 2. Flurstück dann auch 2 - zweite Fläche ausgewählt ? Die m²-Anteile sind nämlich richtig berechnet.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Danke für die schnelle Hilfe.
                    Der Fehler lag an 3 statt zweite Fläche.
                    Alles wurde nun übermittelt

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