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Grundsteuer RLP Anteil an Grundstück ist 0,03 qm. Problem bei der Eingabe

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    Grundsteuer RLP Anteil an Grundstück ist 0,03 qm. Problem bei der Eingabe

    Hallo, ich habe folgendes Problem. Unserer Eigentümergemeinschaft gehört ein Grundstück von 7qm. Mein Anteil beläuft sich auf 0,03 qm. Bei der Im Formular Anlage zum Grundstück (GW2) unter 4. Angaben zu Grund und Boden können nur Ganzzahlige Werte erfasst werden. Die Eingbe muss grösser als 0 sein. Gebe ich aber eine 1 ein bekomme ich die Fehlermeldung das die Werte nicht zur Grüße des Grundstücks passen. Bei rd. 60 Eigentümern würde sich das Grundstück auf wundersame Weise von 7 qm auf 60 qm vergrößern. Hat jemand eine Idee was hier zu tun ist?

    Schon mal Danke für die Hilfe

    #2
    Seite 4 ist 4 - Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung ... jedenfalls im Formular für Niedersachsen.

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      #3
      Der Eigentümergemeinschaft gehören doch mehr Flurstücke. Ich würde die anteiligen m² zusammenfassen, was bei gleichem Bodenrichtwert ja möglich ist.

      Tabelle_ETW_aBL.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Seite 4 ist 4 - Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung ... jedenfalls im Formular für Niedersachsen.
        Und hier geht es um Rheinland-Pfalz das auf das Bundesmodell aufsetzt.
        Niedersachsen hat die Öffnungsklausel in Anspruch genommen und hat daher ein eigenes Modell, was ganz anders aufgebaut ist und mit Bayern und Hamburg verwandt ist.


        Gruß
        Sepp

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          #5
          Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
          Und hier geht es um Rheinland-Pfalz
          Steht ja auch da. Aber scheinbar hab ich das überlesen.

          Kommentar


            #6
            k-w-b zu
            Auf GW2 musst Du die anteiligen m² zusammenfassen, die zum gleichen Bodenrichtwert gehören.

            Die Prüfung die hier anschlägt ist
            Bilde aus allen Angaben ( Flurstücksfläche * Anteil der zur wirtschaftlichen Einheit gehört)
            eine Summe.
            Diese Summe prüfe gegen zur Summe aus Fläche die für Bodenrichtwert 1 angegeben wurde + Fläche die für Bodenrichtwert 2 angegeben wurde.

            Das ganze läuft mit der technisch maximal möglichen Nachkommastellengenauigkeit.
            Gerundet wird erst die Summe je Bodenrichtwert.
            Zur Sicherheit wird der Vergleich dann noch mit Toleranz 1 durchgeführt.

            Beachte, dass Du den auf GW1 zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil auch wirklich als Bruchteil vom Flurstück angibst (mit Zähler und Nenner),
            so wie er in deinen Unterlagen steht.
            Sonst schleichen sich allein schon da Rundungstoleranzen ein.

            Gruß
            Sepp
            Zuletzt geändert von Sepp; 09.07.2022, 22:28.

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