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Grundsteuer RLP Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen

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    Grundsteuer RLP Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen

    Hallo zusammen, ich habe eine Eigetumswohnung in einem größeren Wohnanlage. In der Anlage Grundstück (GW2) sind unter Punkt 5, Unterpunkt 3 Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen zu machen. Ich bin mir nicht sicher muss ich hier nur Angaben zu meiner Wohnung machen, oder was ich nicht hoffe die Anzahl aller Wohnungen je nach qm und die aufsummierte Wohnfläche aller Wohnungen angeben?
    Die Hilfe isz für mich zumindest hier nicht eindeutig.
    Schon mal Danke an alle

    #2
    Ich bin mir nicht sicher muss ich hier nur Angaben zu meiner Wohnung machen
    Nur Angaben zu deiner Wohnung ! Dein Wohneigentum ist die wirtschaftliche Einheit. Nur beim Miteigentumsanteil am Grundstück muss man

    zur Berechnung der anteiligen m²-Werte von der gesamten Flurstücksgröße ausgehen. Auch hier gibt man in der Anlage Grundstück nur den eigenen Anteil an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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