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Alleineigentümer oder Bruchteilsgemeinschaft

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    Alleineigentümer oder Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo zusammen,

    ich verzweifel gerade ein wenig an der Grundsteuererklärung...noch dazu kann ich mich nicht mit Zertifikat anmelden und die korrekten Bezeichnungen der Abfragen nachschauen. Ich versuche es mal so:

    # es geht um ein Flurstück, auf dem ein Doppelhaus steht; mir gehört eine Hälfte des Doppelhauses
    # das Flurstück hat die Größe von 494 m2
    # im Grundbuch ist ein Miteigentumsanteil von 4/10 an dem Grundstück ausgewiesen

    Jetzt meine Fragen:
    # Muss ich die Grundsteuererklärung als "Alleineigentum" (mein Anteil gehört ja ausschließlich mir) oder als "Bruchteilsgemeinschaft" (von dem gesamten Flurstück gehört mir ja nur der Bruchteil von 4/10) abgeben?

    # Wenn ich das als "Alleineigentum" eintrage und in GW1 die volle Flurstückgröße von 494m2 eintrage und zusätzlich meinen Anteil von 4/10 angebe, bekomme ich die Fehlermeldung, dass ich als "Alleineigentümer" hier nur "1/1" eingeben darf. Ich habe aber Angst, dass ich bei so einer Eintragung Steuern für das gesamte Flurstück zahlen müsste. Denn dann steht in der Erklärung nirgendwo mein Anteil von 4/10.

    # Als zweite Alternative habe ich die "Bruchteilsgemeinschaft" ausgewählt. Damit ergab sich schonmal das Problem, dass ich Name, Anschrift etc. dieser Bruchteilsgemeinschaft angeben musste. Diese Angaben gibt es alle nicht, das Grundstück gehört nur einer GbR aus drei Personen (die ich so gut wie nicht kenne) und mir. Auch kam der Hinweis, einen Empfangsbevollmächtigten für diese Bruchteilsgemeinschaft anzugeben. Auch den gibt es nicht und es soll ihn auch nicht geben.
    Jedenfalls habe ich in dieser Variante auf GW1 die volle Flurstückgröße von 494m2 sowie meinen Anteil von 4/10 angegeben. Zusätzlich habe ich bei der Bruchteilsgemeinschaft die (nichtssagenden) Angaben gemacht, so dass es zumindest keine Fehlermeldung gab. Und ich habe die beiden Eigentümer mit ihren jeweiligen Anteilen eingetragen: Also mich mit allen Daten (Steuernummer etc.) und dem Anteil von 4/10 und die GbR, so wie sie im Grundbuch bezeichnet ist, mit dem verbleibenden Anteil von 6/10.
    Auf GW2 habe ich dann als Größenangabe 198m2 (=4/10 von 494) mit dem entsprechenden Bodenrichtwert des Flurstückes eingetragen.
    ...in diesem Zusammenhang habe ich übrigens die Frage "Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks" auf GW1 nicht verstanden. Ich habe hier "1" eingetragen, weil ich in GW2 nur eine Eingabe gemacht haben, nämlich die besagten 198m2 als mein Anteil i.H.v. 4/10.

    Ist diese letzte Variante als "Bruchteilsgemeinschaft" richtig? Sie ergibt zumindest keine Fehlermeldung (sondern nur die Hinweise auf die nicht existenten Angaben zur Bruchteilsgemeinschaft), aber irgendwie kommt mir das ganze komisch vor....

    Vielleicht habt ihr ja einen Hinweis für mich!

    Besten Dank und viele Grüße
    Kai

    #2
    Meines Erachtens wurden deine Fragen in dem anderen Thema alle bereits beantwortet..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      0 ist richtig - du bist Alleineigentümer über 4/10 des Gesamten....
      Dein Anteil wird ja auch angegeben.

      Bruchteilsgemeinschaft wäre im Sinne :wenn dein Anteil auch nochmal mehreren gehören würde

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        #4
        Ja genau, vielen Dank!

        Bei GW1 gebe ich die gesamte Größe des Flurstücks an inkl. meiner Anteilsangabe 4/10.
        Von diesem Anteil bin ich Alleineigentümer, so dass er mir zu 1/1 gehört.
        Bei GW2 bezieht sich der Bodenrichtwert dann auf 4/10 der gesamten Flurstückgröße.

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          #5
          genau so. alle anderen Egentümer gehen dich nix an die müssen selbst erklären...

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