Ich besitze in einer Wohnanlage ausschließlich einen Tiefgaragenstellplatz. Es wird das Sachwertverfahren gefordert.
Bei der Frage der Bruttogrundfläche bin ich mir unsicher. Muss ich den Stellplatz aus messen und diese Fläche angeben (z.B. 30 qm) oder den gesamten Komplexes?
Wie komme ich an die Zahl für den Gesamtkomplex, es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus? Die Gesamtwohnfläche kann ich in der Teilungserklärung nachlesen, nicht aber die Nutzfläche.
Bei der Frage der Bruttogrundfläche bin ich mir unsicher. Muss ich den Stellplatz aus messen und diese Fläche angeben (z.B. 30 qm) oder den gesamten Komplexes?
Wie komme ich an die Zahl für den Gesamtkomplex, es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus? Die Gesamtwohnfläche kann ich in der Teilungserklärung nachlesen, nicht aber die Nutzfläche.
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