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Grundsteuererklärung NRW Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuererklärung NRW Tiefgaragenstellplatz

    Ich besitze in einer Wohnanlage ausschließlich einen Tiefgaragenstellplatz. Es wird das Sachwertverfahren gefordert.
    Bei der Frage der Bruttogrundfläche bin ich mir unsicher. Muss ich den Stellplatz aus messen und diese Fläche angeben (z.B. 30 qm) oder den gesamten Komplexes?
    Wie komme ich an die Zahl für den Gesamtkomplex, es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus? Die Gesamtwohnfläche kann ich in der Teilungserklärung nachlesen, nicht aber die Nutzfläche.

    #2
    Die Gesamtwohnfläche kann ich in der Teilungserklärung nachlesen, nicht aber die Nutzfläche.
    Du benötigst zunächst die Größe der Flurstücke, die zur Anlage gehören und deinen rechnerischen Miteigentumsanteil daran.

    Das sollte aus dem Kaufvertrag ablesbar sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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