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Grundsteuer für Doppelhaushälfte

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    Grundsteuer für Doppelhaushälfte

    Hallo zusammen,

    auch ich benötige einmal Unterstützung beim Erstellen der Grundsteuer Erklärung.

    mein Fall stellt sich folgendermaßen dar:

    Auf einem Flurstück befinden sich drei Parteien mit zwei Wohnhäusern. Ein freistehendes Einfamilienhaus sowie ein Doppelhaus jeweils getrennten Eingängen und Grundstücksanteilen.

    laut Grundbuch habe ich 1/4 mit Eigentumsanteil an dem Grundstück, als Besitzer der Dopplehaushälfte. siehe Bilder im Anhang.

    Nun meine Frage: bei der GW1 gebe ich nun die gesamt Quadratmeter Anzahl, also 1342 und in Zeile 11 bei Anteil Zähler Nenner 1/4 ein.

    Was ist nun bei GW1 nr. 4 „Eigentumsverhältnisse“ anzugeben? Geht es dort um das alleinigen Eigentum, in diesem Fall die Doppelhaushälfte, oder um das Eigentum des gesamten Grundstückes also den drei Parteien? sehe ich richtig, dass ich im Fall der drei Parteien sämtliche Daten der anderen Miteigentümer angeben muss?

    vielen Dank für die Unterstützung!








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    #2
    Du erklärst nur deine Doppelhaushälfte die in dem Fall ja Wohnungseigentum ist und den damit verbundenen Miteigentumsanteil am Grundstück.

    In Zeile 11 ist 1 und 4 korrekt. In Zeile 51 ist bei Alleineigentum 1 und 1 anzugeben, bei Ehegatten als Miteigentümer jeweils 1 und 2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Gebe ich in Zeile 32 - „0“ Alleineigentum an? Dann bekomme ich die Fehlermeldung, dass bei dem Anteil 1/4 mindesten 2 Eigentümer sein müssen. Bin mir nicht sicher ob es dann eine Bruchteilgemeinschaft ist?
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        #4
        Bei Alleineigentum musst du in Zeile 51 1 und 1 angeben, das habe ich oben geschrieben, nur in Zeile 11 ist 1 und 4 korrekt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, danke, jetzt geht es durch!!

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            #6
            Hallo zusammen,

            wenn ich hierzu bitte auch nochmal eine Frage stellen darf - Steuer in Niedersachsen.
            Ich habe eine Doppelhaushälfte, und würde bei den Angaben zum Eigentümer "0 Alleineigentum einer natürlichen Person" angeben und bei der Angabe zu Grund und Boden "Zähler:1 und Nenner:2".
            Nun würde ich erwarten, das in der Übersicht vor dem Versenden ich auch sehe, das mir von der Gesamtfläche nur die Hälfte zugeordnet wird - siehe Foto.

            Oder ist das so wie es nun ausschaut, richtig?

            Lieben Dank für die Unterstützung schon mal vorab :-)

            Gruß Inge
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            Zuletzt geändert von fumota; 16.07.2022, 18:57.

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              #7
              In dem Formular für Niedersachsen wird der Anteil nicht berechnet, da werden nur die Flurstücksgrößen addiert. Das steht aber auch dort..

              Bist du dir sicher, dass deine Doppelhaushälfte Wohnungseigentum ist ? Doppelhaushälften können auch Einfamilienhäuser sein.

              Hier zum Nachlesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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